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Daß Eberhard im Bart diesem Ansinnen des Vetters nicht
widerstrebte, läßt sich erwarten, und so kam denn am 13. Dezbr.
1482 in dieser Richtung zu Müusingeu ein Vertrag zu Stande,
dahin lautend, „daß die löbliche Herrschaft Württemberg zu ewigen
Zeiten ungetheilt als Ein Land, Regiment und Wesen ehrlich, löb¬
lich und wehrlich bei einander bleiben und sein soll" , ein Vertrag,
der für Fürst und Land von größter Wichtigkeit war.
Aber — was sollte Eberbarden seine Unabhängigkeit von den
Geschäften der Regierung? Um seinen Launen zu leben, dazu reich¬
ten seine Einkünfte bei Weitem nicht hin; und außerdem liefen
bald Klagen und Beschwerden von allen Seiten gegen ihn ein.
Als nun Eberhard der Aeltere mit fester Entschiedenheit dem un¬
ordentlichen Leben seines Vetters entgegentrat, da suchte dieser den
geschloffenen Vertrag umzustoßen. Doch, das gelang nicht, und
wenn sich Eberhard jetzt in seinem Unmuthe sogar au den Kaiser
wandte, so erkannte dieser bald die wahre Lage der Dinge und billigte
vollkommen das Verfahren des ältern Eberhard. Ein Anstrags-
Gericht zu Frankfurt schlichtete endlich 1489 die langen Händel:
für alle seine Forderungen erhielt Eberhard d. I. ein für allemal
12000 fl. und eine Anweisung auf jährlich 8000 fl., in Ulm zu er¬
heben; dagegen wurde ihm ein Landbesitz weiterhin nicht mehr zu-
erkannt; doch räumte ihm Eberhard der Aeltere freiwillig das Schloß
Nürtingen ein.
Unterdessen regierte Eberhard d. Ae. mit löblichem Sinne das
wiedervereinigte Land und der Kaiser glaubte die allgemeine Aner¬
kennung nicht klarer bethätigen zu können, als dadurch, daß er,
wie wir bereits wissen, den Grafen Eberhard in den Fürstenstand
und sein Land zum Herzogthum erhob. Das geschah den 21. Juli 1495.
Aber nicht lange sollte Eberhard der erlangten Ehre sich freuen:
schon zu Anfang des folgenden Jahres 1496 starb er, und so war
es nun an Eberhard dem Jüngern, das Regiment nochmals zu
übernehmen.
Wenn nun auch Niemand im Wahne stand, Eberhard der
Jüngere werve in der Folge den trefflichen Eberhard im Bart
ersetzen, so machte es — wie das Volk einem neuen Regenten ja so
gerne vertraut — doch einen guten Eindruck, daß er, den Bischof
von Augsburg zur Seite, seinen Einzug in Stuttgart mitten
unter dem ihn bewillkommnenden Volke zu Fuß hielt; daß er willig