Full text: Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig

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Will man sich den wahren Begriff von der großen Regenten¬ 
weisheit machen, die Georg II. mit einem solchen Unternehmen an 
den Tag legte, so braucht man nur kurz an einige Hanpterfolge 
zu erinnern, die daniit erreicht worden sind. Schon indem man 
der Männer gedenkt, die länger als ein Jahrhundert Lehrer der 
Jugend aller Länder und Volker der Erde geworden sind, folgt 
von selbst, daß Ruhm und Ehre der hannoverischen Lande, von 
denen eine solche Thatsache ansgehen konnte, um ein gutes Theil 
wachsen mußte. Aber man bemerkt leicht noch viel praktischere Erfolge. 
Seit länger als 120 Jahren, also während vier aufeinander 
folgender Generationen, haben in unfern Landen fast alle diejenigen, 
welche dem Gemeinwesen ans die verschiedenste Art Leben und 
Dienste gewidmet haben, ihre Vorbereitung und ihre Vorbildung 
dazu in Göttingen erhalten. Wie hat die Universität eine solche 
Bestimmung erfüllt? nnb wie hat sich das Gemeinwesen bei dem, 
was Göttingen geleistet, gestanden? 
Wenn in unserer Kirchengemeinschaft bis anf unsere Tage 
neben ächt protestantischem Geiste zugleich der heilige Sinn der 
Milde eind der Duldung zu einem langen schönen Frieden inner- 
halb der eignen Confession nnb mit anders denkenden Christen geführt 
hat, so hat die Lehre, welche von den ehrwürdigen Theologen 
Göttingeists bislaiig in diesem Geiste ausgegangen ist, auch ihr 
gutes Theil mit daraii. 
Die Leidenden il,id Kraiiken empfangen heutiges Tags von 
den Jüngern der Medizin andere Woblthaten als vor 120 Jahren, 
nachdeni ihre Wissenschaft nm Vieles, was sie jetzt überhaupt mehr 
zu leisten vermag, erst durch das gehoben ist, was götting'sche Lehrer 
ihr diirch ihreii Fleiß nnb durch ihre Erfahrung hinzngethan 
haben. Das Verhältniß der jährlich Sterbeiideii nnb der Stand 
der Bevölkerung müssen jetzt durch ganz andere Zahlcii als vor¬ 
dem ailsgedrückt werden. 
Daß die Rechtswissenschaft hauptsächlich als Grundlage nnb 
in ihrer übrigen Beziehung zur Gesetzgebiiiig jetzt eine gaiiz andere 
Bedeiltliiig hat, als das Zeitalter des ausschließlichen römischen 
Rechts, ist ein besonderes Verdienst Göttingeists, indem seine Lehrer 
anerkanntermaßen die Schule mit bilden halfen, welche erörterte 
und wissenschaftlich feststellte, daß für Recht und für das Bestehen 
und die Glückseligkeit des Staates nie ideale Träumereien und 
Sätze eine dauerhafte Grnndfeste abgeben könnenz daß vielmehr, 
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