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Vierunddreißigster Abschnitt.
Frankreich; Religionskriege daselbst; die Bartholomäusnacht im Jahre 1572. —
König Heinrich IY. und sein Minister Sully wirken thätig für die innere
Wohlfahrt des Landes. Durch das Edikt von Nantes (1598) erhalten die Re-
sormirten freie Religionsübung. — Ermordung Heinrich's durch Ravaillae am
14. Mai 1610.
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Religionskriege. — Die Reformation hatte sich unter¬
dessen auch in Frankreich verbreitet, wo Calvin viele Anhän¬
ger fand. Die Protestanten, hier Hugenotten genannt, wurden
schon unter Franz l. und noch mehr unter seinem Sohne
Heinrich II. verfolgt, obgleich beide die Protestanten in Deutsch¬
land unterstützten, wie wir früher gesehen haben. Heinrich starb
1559, und ihm folgten seine drei Söhne, Franz il., Karl IX.
und Heinrich III. nach einander in der Regierung. Der erste
starb schon nach einem Jahre, und da sein Bruder noch min¬
derjährig war, so führte seine Mutter, Katharina von Medici,
die Regierung. Jetzt kam die Eifersucht zwischen den beiden
ersten Häusern des Reiches, den Guisen und Bourbons, die
beide mit dem Königshause verwandt waren, zum vollen Aus¬
bruche und machte Frankreich eine Reihe von Jahren hindurch
zum Schauplatz blutiger Kriege. Die Verschiedenheit der Re¬
ligion erhöhete die Erbitterung der Parteien; denn die Guisen
bekannten sich zur katholischen, die Bourbons zur reformirten
Kirche. An der Spitze der Katholiken stand der Herzog von
Guise, an der Spitze der Protestanten der Admiral Coligny
nebst den beiden Prinzen Conds und Heinrich von Navarra.
Als die Königin Mutter sah, daß die Hugenotten mit Gewalt
nicht zu unterdrücken seien, schlug sie, der Gräuel des langen
Bürgerkrieges müde, den Weg der Versöhnung ein. Sie gab.
ihre Tochter, Margaretha von Valois, dem hugenottischen Prin¬
zen Heinrich von Navarra zur Gemahlin. Die Vermählung
und mit ihr das Versöhnungsfest wurde am 18. August 1572
zu Paris gefeiert. Der Prinz von Conds und der Admiral
Coligny nebst einer großen Menge ihrer Glaubensgenossen
wohnten dem Feste bei.