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allen übrigen Staaten Griechenlands. Erst während der Per¬
serkriege verlor es diese Hegemonie an Athen.
Athen unter Solon (594 v. Ehr.). — Weit milder und
freundlicher waren die Einrichtungen, welche Solon zu Athen
traf, im Jahre 594 v. Ehr. Athen stand anfänglich unter Kö¬
nigen. Mit Kodrus aber, des Königes Saul Zeitgenossen
(1068), der sich beim Einfalle der Dorer großmüthig für sein
Vaterland aufgeopfert hatte, hörte die königliche Regierung
aus. Es wurde eine Republik errichtet, und an die Spitze der¬
selben Männer gestellt, die den Namen Archonten oder Be¬
fehlshaber führten. Aber von nun an entspannen sich große
Unruhen und Parteiungen, indem die niedere Volksklasse der
ungezügelten Willkür der Vornehmen (Aristokraten), die alle
Macht in Händen hatten, preisgegeben war. Vergebens trat
der Archon Drako(624) als Gesetzgeber aus. Durch die un¬
erbittliche Strenge, mit welcher er auf jedes Vergehen ohne
Unterschied die Todesstrafe setzte, machte er die Spaltung und
Gährung der Gemüther nur noch größer. Da trat der weise
Solon aus, welcher das Vertrauen aller seiner Mitbürger be¬
faß, und begründete durch zweckmäßige Einrichtungen das Glück
und den Ruhm seiner Vaterstadt. Zuerst erleichterte er durch
menschenfreundliche Vorschriften die Schuldenlast des ärmeren
Volkes. Der Zinsfuß wurde ermäßigt, die Abtragung der alten
Schulden nach einem neuen Münzfüße erleichtert, die persön¬
liche Verpfändung des Schuldners und seiner Familie aber
ganz abgeschasst. Das Volk wurde nach dem Vermögen in vier
Klassen getheilt, und hiernach die Rechte und Pflichten eines
Jeden bestimmt. Die höchste Würde der neun Archonten war
der ersten Klasse Vorbehalten. An der Spitze der Verwaltung
stand der Rath der Vierhundert, welcher jährlich aus den
drei ersten Bürgerklassen gewählt wurde. Bei allen wichtigen
Angelegenheiten wurde dieser von den Archonten zusammen-
berusen; und ohne vorhergegangene Berathung mit demselben'
durfte nichts der Volksversammlung vorgeschlagen werden.
Außer diesem in seinen Mitgliedern jährlich wechselnden Rathe
gab es noch eine Behörde von lebenslänglichen Mitgliedern,