176 Das Zeitalter d. Zerstörung b. alten Reichs u. d. Entstehung d. neuen deutschen Kaisertums.
durch Personalunion verbundene Teile zerfällt, denen indessen die Ver¬
waltung der auswärtigen Angelegenheiten, des Heeres und eines Teils
der Finanzen gemeinsam sind: Österreich (Zisleithanien), zu dem auch die
polnischen Landesteile gehören, und Ungarn (Transleithanien); die
Monarchie heißt seitdem die österreichisch-ungarische Monarchie. Beide
Reichshälften haben Parlamente; dazu treten die Landtage der einzelnen
österreichischen Lande. Mit dieser Regelung sind jedoch die nationalen
Kämpfe, denen Österreich ausgesetzt ist, nicht beendigt worden; vielmehr
hat das Deutschtum zur Behauptung seiner zentralen Bedeutung gegen
Tschechen, Polen und Slowenen schwere Kämpfe zu führen. Die
auswärtige Politik Österreich-Ungarns hat, seitdem es seine deutsche
Machtstellung und seine italienischen Besitzungen verloren hat, im wesent¬
lichen eine Richtung auf die Balkanhalbinsel angenommen; sie ist eine
Balkanpolitik geworden und knüpft damit an die Überlieferungen aus
den Zeiten des Prinzen Eugen an. Seit 1878 stehen Bosnien und die
Herzegowina in österreichischer Verwaltung.
Die Annäherungsversuche, welche Bismarck noch während des deutsch¬
französischen Krieges an Österreich machte, wurden gut aufgenommen; und
so kam das Dreikaiserbündnis zustande. Als dann die Spannung
zwischen Deutschland und Rußland eintrat, schlossen Deutschland und
issterreich. Österreich, dessen auswärtiger Minister Graf Andrassy war, 1879 einen
®ü"g5g* Bund „des Friedens und der gegenseitigen Verteidigung", indem sie sich
versprachen, falls eines beider Reiche durch Rußland angegriffen würde,
sich mit gesamter Heeresmacht beizustehen, falls aber einer beider Teile
durch eine andere Macht angegriffen würde, mindestens eine wohlwollende
Neutralität zu beobachten.
Italien. Dieser Zweibund erweiterte sich durch den Beitritt Italiens zu einem
Dreibund. Italien hatte, nachdem infolge des deutsch-französischen Krie¬
ges die französische Besatzung aus Rom abgezogen war, seine Truppen in
, den Kirchenstaat einrücken lassen und Rom besetzt; dem Papste Pius IX.
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^rchenftootö wurde durch ein Garantiegesetz eine jährliche Rente, die er indessen zurück-
Sept. 1870.
totes, und Exterritorialität für seine Paläste zugesprochen. Seitdem ist
Rom die Hauptstadt des geeinigten Italiens und der Quirinal die Residenz
des italienischen Königshauses. Aber die Besetzung des Kirchenstaates
führte eine tiefe Entfremdung zwischen Italien und Frankreich herbei,
wo damals die monarchistisch-klerikale Partei die Macht hatte; und so
suchte bereits Viktor Emanuel Anschluß an Deutschland und Österreich.
Hubert ftar& 1878, und ihm folgte König Humbert. Als nun 1881 die Fran-
1878. zosen Tunis besetzten, das die Italiener immer zu ihrer Interessensphäre