Der Niedersächsische Kreis. Die Welfen. § 257.
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§ 257. Mecklenburg hatte ein altslavisches Fürstenhaus, das von Hein¬
rich dem Löwen (§ 156.) mit dem einst von ihm unabhängig beherrschten Lande
wieder belehnt worden war. Neben diesem bestand das sächsische Haus der
Grafen von Schwerin. Seit dem 13. Jahrhundert kam das Land mit
Einwilligung Kaiser Friedrichs II. unter dänische Botmäßigkeit, bis ein Graf
Heinrich von Schwerin in kühnem Ueberfall den Dänenkönig gefangen nahm
und dann die Schlacht von Bornhövede (1227) Freiheit schaffte. Man¬
nigfach theilte sich nun die Mecklenburger Grafenlinie, und nur einige Fürsten,
wie Heinrich I. der Pilger, 1264—1302, der 26 Jahre in türkischer Gefangen¬
schaft schmachtete, und sein Heinrich der Löwe benannter Sohn, 1302—1329,
sind hervorragendere Namen. Im Jahre 1348 verlieh Kaiser Karl IV. dem
Hause, das ihm gegen den baierischen Ludwig von Brandenburg half, den
Herzogstitel. Erst gegen Ende unserer Periode fielen unter Heinrich IV. dem
Dicken alle Mecklenburgischen Lande zusammen* *).— Die wichtigste Familie aber
im Niedersächsischen Kreise war die der Welfen. Sie stammte von dem großen
Sachsen-Herzog Heinrich dem Löwen (§ 152. ff.), der nach seinem Sturz
(§ 162.) wenigstens die Allode seines Hauses, die Braunschweigisch-Lüne-
burgischen Lande, rettete. Seine Söhne, unter denen Kaiser Otto IV. (§ 168.)
war, theilten, aber sein Enkel, Otto das Kind, vereinigte die gesammten
Länder des Hauses wieder. Dieser nahm von Kaiser Friedrich II., der ihn
lange vergeblich bekämpft und Braunschweig belagert hatte, nach geschehener
Aussöhnung, 1235, Braunschweig als Herzogthum zu Lehen. Schon
Otto's Söhne theilten (1267), und es entstanden nach und nach viele Linien
(Wolfenbüttel, Kalenberg, Grubenhagen, Göttingen, Lüneburg u. s. w.). Stamm¬
vater der späteren Welfen ist Ernst der Bekenner, 4 1546. Durch die
Theilung seiner beiden Söhne Heinrich und Wilhelm entstanden 1569 die
gegenwärtigen Linien: die Braunschweig-Wolfenbüttel'sche, die der deut¬
schen Geschichte ruhmreiche Helden verlieh, und die Braunschweigisch-Lüne-
burgische (Hannoversche), die später 1692 zur Kurwürde, dann 1714
auf den englischen Königsthron gelangte, und von 181.5 —1866 als ein deutsches
Königshaus bestanden hat**).
erwarb es Lüneburg-Celle (Hannover). 1815 kam es als Ausgleichung gegen
die v.ou Preußen au Hannover abgetretenen Länder an Preußen, welches es jedoch
gegen Schwedisch Pommern austauschte. Letzteres hatte Dänemark von Schweden
gegen Norwegen erhalten. So kam Lauenbnrg an Dänemark; von diesem im Wiener
Frieden 1864 nebst Schleswig-Holstein an Oestreich und Preußen abgetreten, kam es
durch den Gasteiner Vertrag vom 20. August 1865 an Preußen zurück.
*) Später erfolgte eine Theilung in Mecklenburg-Schwerin und M. Güstrow
1555, die bis 1695 neben einander bestanden. 1701 trat dann die letzte, noch jetzt be¬
stehende Theilung in M.-Schwerin und M.-Strelitz ein.
**) Stifter dieser jüngeren Linie Hannover ist der Sohn Ernst des Bekenners,
Wilhelm. Schon er erwarb zu seinem Landestheil die halbe Grafschaft Hoya und
Drepholz (tz 254.). Bon seinen 7 Söhnen durste nur Einer, Georg, heirathen,
und auf diesen fielen die Landcstheile seiner Brüder, die indessen Calenberg und
Haarburg erworben hatten, zusammen. Troßdem daß seine vier Söhne wieder theilten,
vereinigte sich doch das, jetzt noch um Lauenburg (§ 256 Aum.) vergrößerte Land, auf
? Sohn des Jüngsten, auf Ernst August, wieder. Dieser wußte Hannover, trotz
des Widerspruchs der älteren Linie von Braunschweig-Wolfenbüttel, 1692 zum Kur-
cv • Theben. Derselbe Ernst August war mit einer Tochter des unglück-
uchen Friedrichs V. von der Pfalz (s. unten u. § 248) vermählt, der eine Stuart,
i^ochter Komg Jacobs I. von England, zur Ehe gehabt hatte. Als mit Königin
^ England die protestantische Linie des Hauses Stuart ausstarb, folgte
deshalb mit dem Sohne Ernst Augusts, Georg k., das Hannoversche Haus auf dem