Erster Abschnitt. 1529—1712.
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eine kaiserliche Commission angekündigt; darunter verstand
man eine Gesandtschaft, die bei entstandenen Zwistigkeiten
im Namen des Kaisers Vermittler und nötigenfalls Schieds¬
richter sein sollte; eine solche Commission kam immer sehr
ungelegen, weil die Einmischung fremder Personen, oft Für¬
sten, in die Händel der Stadt nicht bloß unangenehm, son¬
dern selbst gefährlich war. Diesmal meldeten sich zu solchem
Geschäft der Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-
Celle und die Stadt Bremen. Die Bürger weigerten sich,
dieselbe anzunehmen; sie indeß gänzlich abzulehnen, hielt der
Rath für unmöglich und gefährlich, und die Abgeordneten
hielten wirklich ihren Einzug in Hamburg. Was half es
jedoch? Die Bürger zwangen Pohlmann auf's neue, den
kaiserlichen Befehlen zuwider, die Klage gegen Krull fortzu¬
führen, indem sie ihm, als er sich weigerte, den Aufenthalt
in der Stadt verboten, und den Zehnten abforderten. Sie
schienen zwar darin nachzugeben, daß sie Krull in seine
Rathsstelle wieder einsetzten; da sie aber zugleich die Anklage
gegen ihn erneuerten und das Schutzgeleit verweigerten, wel¬
ches er sich ausbat — er hielt sich auswärts auf — so
kehrte er von selbst nicht wieder; alle Vorschläge der Com¬
mission wurden verworfen und dies veranlaßte den Herzog,
seine Gesandten nach einem dreimonatlichen Verweilen zu¬
rückzurufen, wenn zuvor die Hamburger die Commissions-
kosten bezahlt haben würden. Auch diese Forderung schlugen
die Bürger standhaft ab, meinend: der möge die Commis¬
sion bezahlen, der sie gewünscht habe, und als auch Drohun¬
gen sie nicht anderes Sinnes machten, verließen die Abge¬
ordneten die Stadt im höchsten Zorn, der sich selbst in
Schmähschriften und Schimpfworten gegen die Bürger er¬
goß. An dem Herzog von Celle aber, so wie an dem Hofe
zu Wien, hatte Hamburg von nun an zwei mächtige Feinde,
die manche Gefahr fürchten ließen.