Full text: Leitfaden der Weltgeschichte

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§. 35. Sparta. 
Sie bestanden in Wettrennen zu Pferd, zu Wagen und zu Fuß, in Ring- 
und Faustkämpfen, im Discus (Wurfscheiben) - und Speerwerfen; später 
kamen auch noch Wettkämpfe in der Musik und Dichtkunst und Ausstellungen 
von Kunstwerken dazu. Nur Griechen konnten daran theilnehmen, um die 
„vergängliche Krone", den Oelzweig, zu erringen, der jedoch für die höchste 
irdische Ehre galt. 
5. Sparta. 
§. 35. Die bedeutendsten der griechischen Staaten waren schon in früher 
Zeit Sparta und Athen. 
Die Spartaner oder Spartiaten, d. h. die Dorer, welche Sparta 
eroberten, waren durch fortwährende Kämpfe mit den achäischen Ein¬ 
wohnern des Landes noch schroffer und härter geworden, als sie ohne¬ 
dies schon waren. Ihr Staat kam durch die Streitigkeiten zweier 
Königshäuser an den Rand des Verderbens, aus welchem endlich 
880 die Gesetzgebung Lykurgs ihn rettete. Dieser hatte die Krone zu 
v.Cbr Gunsten seines nachgeborenen Neffen niedergelegt, und dann lange 
Reisen in fremde Länder gemacht, wo er sich viele Erfahrungen in Be¬ 
ziehung auf die Verwaltung des Staats sammelte. 
Die Hauptpunkte seiner Verfassung waren folgende: 
1. Nur die Spartiaten hatten volles Bürgerrecht; die Periöken, 
d. h. diejenigen Achäer, welche sich freiwillig unterworfen hatten, waren per¬ 
sönlich, aber nicht politisch frei; die Heloten d. h. Achäer, welche Widerstand 
geleistet hatten, waren die eigentlichen Sklaven und unter die Spartiaten 
vertheilt, von welchen sie sehr hart behandelt wurden. 
. 2. Das ganze Land war Eigenthum des Staats, d. h. der Spartiaten, 
von denen jeder ein Grundstück zur Benützung bekam; auch die Periöken 
erhielten Grundstücke, aber gegen Zinsabgabe; die Heloten mußten das. 
Land bauen. 
3. Die Spartiaten durften weder goldene noch silberne, sondern nur 
eiserne Münzen führen; aller Aufwand in Kleidung, Geräthen und Nahrung 
war verboten. Alle Spartiaten mußten an gemeinschaftlichen, höchst mäßigen 
Mahlen theilnehmen. 
4. Die Kinder gehörten dem Staat; gebrechliche und schwächliche wurden 
ausgesetzt, die andern vom siebenten Jahre au in öffentlichen Anstalten sehr 
streng erzogen, wo man sie besonders an verständiges Urthcil, kurze und 
bündige Rede, Ertragung aller Schmerzen und Beschwerden, an unbedingten 
Gehorsani und Ehrfurcht gegen Aeltere und Vorgesetzte, an Muth und Tapfer¬ 
keit, Aufopferung für das Vaterland zu gewöhnen suchte. 
5. In Sparta regierten zwei (Titular-) Könige mit dem Rath der 28 
G eron ten. Späterhin erhielten die 5 Eph o ren die meiste Macht im Staat. 
Neue Gesetze durften nur mit Zustimmung der Volksversammlung eingeführt 
werden, aus welcher auch die Gerusia, ein Bürgerausschuß, hervorgieng, 
welcher die der Volksversammlung vorzulegenden Fragen vorbereitete.
	        
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