34
§. 35. Sparta.
Sie bestanden in Wettrennen zu Pferd, zu Wagen und zu Fuß, in Ring-
und Faustkämpfen, im Discus (Wurfscheiben) - und Speerwerfen; später
kamen auch noch Wettkämpfe in der Musik und Dichtkunst und Ausstellungen
von Kunstwerken dazu. Nur Griechen konnten daran theilnehmen, um die
„vergängliche Krone", den Oelzweig, zu erringen, der jedoch für die höchste
irdische Ehre galt.
5. Sparta.
§. 35. Die bedeutendsten der griechischen Staaten waren schon in früher
Zeit Sparta und Athen.
Die Spartaner oder Spartiaten, d. h. die Dorer, welche Sparta
eroberten, waren durch fortwährende Kämpfe mit den achäischen Ein¬
wohnern des Landes noch schroffer und härter geworden, als sie ohne¬
dies schon waren. Ihr Staat kam durch die Streitigkeiten zweier
Königshäuser an den Rand des Verderbens, aus welchem endlich
880 die Gesetzgebung Lykurgs ihn rettete. Dieser hatte die Krone zu
v.Cbr Gunsten seines nachgeborenen Neffen niedergelegt, und dann lange
Reisen in fremde Länder gemacht, wo er sich viele Erfahrungen in Be¬
ziehung auf die Verwaltung des Staats sammelte.
Die Hauptpunkte seiner Verfassung waren folgende:
1. Nur die Spartiaten hatten volles Bürgerrecht; die Periöken,
d. h. diejenigen Achäer, welche sich freiwillig unterworfen hatten, waren per¬
sönlich, aber nicht politisch frei; die Heloten d. h. Achäer, welche Widerstand
geleistet hatten, waren die eigentlichen Sklaven und unter die Spartiaten
vertheilt, von welchen sie sehr hart behandelt wurden.
. 2. Das ganze Land war Eigenthum des Staats, d. h. der Spartiaten,
von denen jeder ein Grundstück zur Benützung bekam; auch die Periöken
erhielten Grundstücke, aber gegen Zinsabgabe; die Heloten mußten das.
Land bauen.
3. Die Spartiaten durften weder goldene noch silberne, sondern nur
eiserne Münzen führen; aller Aufwand in Kleidung, Geräthen und Nahrung
war verboten. Alle Spartiaten mußten an gemeinschaftlichen, höchst mäßigen
Mahlen theilnehmen.
4. Die Kinder gehörten dem Staat; gebrechliche und schwächliche wurden
ausgesetzt, die andern vom siebenten Jahre au in öffentlichen Anstalten sehr
streng erzogen, wo man sie besonders an verständiges Urthcil, kurze und
bündige Rede, Ertragung aller Schmerzen und Beschwerden, an unbedingten
Gehorsani und Ehrfurcht gegen Aeltere und Vorgesetzte, an Muth und Tapfer¬
keit, Aufopferung für das Vaterland zu gewöhnen suchte.
5. In Sparta regierten zwei (Titular-) Könige mit dem Rath der 28
G eron ten. Späterhin erhielten die 5 Eph o ren die meiste Macht im Staat.
Neue Gesetze durften nur mit Zustimmung der Volksversammlung eingeführt
werden, aus welcher auch die Gerusia, ein Bürgerausschuß, hervorgieng,
welcher die der Volksversammlung vorzulegenden Fragen vorbereitete.