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§. 63. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen.
M. Manlius, der durch das Schreien der Ganse auf den Ueberfall
der Feinde aufmerksam geworden war, gerettet; endlich aber mußte man
doch den Abzug der Feinde mit tausend Pfund Goldes erkaufen.
Da erschien, als eben Brennus noch sein Schwert zu dem Gewicht
in die Wagschale geworfen hatte, Camillus mit einem Heer, schlug die
Gallier und befreite das Land. Auch wußte er das Volk, welches sich
nach V eji übersiedeln wollte, zum Wiederaufbau der Stadt zu bewegen,
und wurde so als der zweite Gründer Roms gepriesen.
Von da an errangen die Plebejer, freilich unter stetigem Widerstand
der Patrizier, ein Recht um das andere: 366 das Consulat, 350 die
Dictatur, 345 das Couuubium, 336 die Prätur, bis sie endlich im Jahr 302
den Zugang zu allen hohen Würden, selbst zu den priesterlichen/
somit völlige Rechtsgleichheit sich erkämpft hatten, aus welcher
sich fortan Roms Größe entwickeln sollte.
3. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen.
§. 63. Die wesentlichen Eigenschaften des römischen Charakters
waren Willensstärke, Aufopferungskraft, Tapferkeit, Staatsklugheit,
männliche Würde und Ernst, die alle aus seiner Ehrfurcht vor den
Schirmgottheiten des Staates stoßen.
Kunst und Industrie konnten sich bei den beständigen Kämpfen
noch nicht entwickeln, zumal da die Mäßigkeit und der Ernst des Rö¬
mers dem Luxus entgegentraten.
Auch die Sprache war damals noch in der Entwicklung zurück.
Dagegen hatte sich bei den Römern schon frühe die Rechtswissen¬
schaft und die Kriegskunst auszubilden angefangen.
Die Rechtswissenschaft der Römer beruhte hauptsächlich auf dem
Grundsatz: Jedem das Seine! — und bezweckte somit mehr den Schutz erwor¬
bener Rechte, während die Griechen auch die vergeltende Seite der Gerechtigkeit
kannten.
Das römische Heer bestand aus Legionen. Eine Legion bestand anfangs
aus 1200, später 4—6000 Mann Fußvolk und 3—400 Reitern; jede Legion
wax in zehn Cohorten je zu drei Manipeln, diese in zwei Centuricn cingetheilt.
Dem Feldherrn waren zwei Legaten als Unterfeldherrn, und jeder Legion sechs
Kriegstribunen beigegeben. Bei der Schlachtordnung standen in der ersten
Linie die Hastati (25—32jährige), in der zweiten die Principes (32—
40jährige), in der dritten die T r i a r i i (40-45jährige). Außerdem gab
es noch Velltes oder Plänkler, und Accensi, eine Art Reserve.