Full text: Leitfaden der Weltgeschichte

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§. 63. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen. 
M. Manlius, der durch das Schreien der Ganse auf den Ueberfall 
der Feinde aufmerksam geworden war, gerettet; endlich aber mußte man 
doch den Abzug der Feinde mit tausend Pfund Goldes erkaufen. 
Da erschien, als eben Brennus noch sein Schwert zu dem Gewicht 
in die Wagschale geworfen hatte, Camillus mit einem Heer, schlug die 
Gallier und befreite das Land. Auch wußte er das Volk, welches sich 
nach V eji übersiedeln wollte, zum Wiederaufbau der Stadt zu bewegen, 
und wurde so als der zweite Gründer Roms gepriesen. 
Von da an errangen die Plebejer, freilich unter stetigem Widerstand 
der Patrizier, ein Recht um das andere: 366 das Consulat, 350 die 
Dictatur, 345 das Couuubium, 336 die Prätur, bis sie endlich im Jahr 302 
den Zugang zu allen hohen Würden, selbst zu den priesterlichen/ 
somit völlige Rechtsgleichheit sich erkämpft hatten, aus welcher 
sich fortan Roms Größe entwickeln sollte. 
3. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen. 
§. 63. Die wesentlichen Eigenschaften des römischen Charakters 
waren Willensstärke, Aufopferungskraft, Tapferkeit, Staatsklugheit, 
männliche Würde und Ernst, die alle aus seiner Ehrfurcht vor den 
Schirmgottheiten des Staates stoßen. 
Kunst und Industrie konnten sich bei den beständigen Kämpfen 
noch nicht entwickeln, zumal da die Mäßigkeit und der Ernst des Rö¬ 
mers dem Luxus entgegentraten. 
Auch die Sprache war damals noch in der Entwicklung zurück. 
Dagegen hatte sich bei den Römern schon frühe die Rechtswissen¬ 
schaft und die Kriegskunst auszubilden angefangen. 
Die Rechtswissenschaft der Römer beruhte hauptsächlich auf dem 
Grundsatz: Jedem das Seine! — und bezweckte somit mehr den Schutz erwor¬ 
bener Rechte, während die Griechen auch die vergeltende Seite der Gerechtigkeit 
kannten. 
Das römische Heer bestand aus Legionen. Eine Legion bestand anfangs 
aus 1200, später 4—6000 Mann Fußvolk und 3—400 Reitern; jede Legion 
wax in zehn Cohorten je zu drei Manipeln, diese in zwei Centuricn cingetheilt. 
Dem Feldherrn waren zwei Legaten als Unterfeldherrn, und jeder Legion sechs 
Kriegstribunen beigegeben. Bei der Schlachtordnung standen in der ersten 
Linie die Hastati (25—32jährige), in der zweiten die Principes (32— 
40jährige), in der dritten die T r i a r i i (40-45jährige). Außerdem gab 
es noch Velltes oder Plänkler, und Accensi, eine Art Reserve.
	        
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