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welche an die dorischen Eroberer mit ihrem Grundbesitz auch
ihre persönliche Selbstständigkeit verloren, indem fíe "fortan
als guts hörige Bauern die Güter ihrer neuen Her¬
ren zu bestellen hatten. Oder es waren auch Nachkommen
solcher, welche erst nach langen und hartnäckigen Kämpfen,
wie die Einwohner der Stadt Helos, unterworfen und als
Kriegsgefangene (áXiaxójxevoi eiAans?)1) in das Verhält¬
nis der Leibeigenschaft herabgewürdigt worden waren. Die
Heloten, an besonderer Kleidung erkennbar, galten (in Folge
der Lykurgischen Einrichtungen) eigentlich als Staatseigen¬
thum und wurden den einzelnen Spartiaten zum An¬
bau ihrer Güter oder zu persönlichen Diensten in be¬
stimmter Anzahl überlassen. Vom Ertrage der Güter hatten
sie ihren Herren einen gesetzlich bestimmten Theil (nach einer
Angabe die Hälfte aller Früchte) zu liefern; das Uebrige
gehörte ihnen.2) Die Heloten konnten daher selbst Vermögen
erwerben, in welchem Falle sie dann später von der Staats¬
gewalt ihre Freilassung erhalten konnten und in das Ver-
hältniß der Periöken traten. Einem Herrn selbst war es
nicht gestattet, seine Heloten freizulassen; aber er durfte auch
keinen" verkaufen oder tödten. — In den Krieg begleiteten
die Heloten ihre Herren als Diener, und dienten selbst als
Leichtbewaffnete oder später auf der Flotte. Solche, die sich
im Kriege hervorthaten, wurden oft mit Freilassung belohnt.
§. 46.
Lykurgos und seine Gesetzgebung.
1) Auf der Grundlage der angegebenen dreifachen Bestand-
theile der lakonischen Bevölkerung und ihrer festen Unterordnung,
wodurch der herrschenden Minderzahl eine dauernde Ueberlegenbeit
über die unterdrückte große Mehrzahl^) gesichert wurde, beruht
die eigentümliche Einrichtung und Organisation des spartanischen
6 Daher wohl der Name von eXm — aipsw, und nicht von der Stadt
Helos abzuleiten ist. — Der Name Lakonen (Aaxwve?) begriff Spar¬
tiaten und Periöken.
2) Es war mit einem Fluche belegt, den Heloten mehr als das bestimmte
Maaß in festen und flüssigen Früchten abzunehmen. Plutarcli. inst, la¬
conica c. 40.
3) Die Gesammtbevölkcrung des spartanischen Staates kann höchstens zu
400,000 Seelen angenommen werden, von denen nach wahrscheinlicher
Berechnung etwa die Hälfte der Klasse der Heloten angehörte. Der
herrschende dorisch-spartanische Herren st and zählte zur Zeit des
Lykurgos etwa 6000 und nach einer spätem, zur Zeit des ersten messe-
nischen Krieges vorgenommenen Agrarvertheilung 9000 Familienhäupter
(über 10,000 sollen ' beten nie gewesen sein), seine Gesammtzahl konnte
daher nicht viel über 30—40,000 Seelen betragen haben. Die übrigen
bildeten die Klasse der spartanischen Unterthancn oder der Periöken.