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Zehntes Kapitel.
Fortschritte zurstaatistischen,wirtschaftli¬
chen und litterarrschen Cultur.
Inhalt. §. I. Vertrag wegen des Rechts der
Erstgeburt 1506. §. 11. Vereinigung der
Landstände von ganz Baiern. Erklärungen
der Landsfreyheit. II . Landsverordnun-
gen von 1516; derselben Reformation 1518.
Gerichtsordnug 1520. I V. Religiöse und
sittliche Begriffe; Ueppigkeit in Kleidern,
in Mahlzeiten u. dgl. Erscheinung und Ver¬
mehrung des Gesindels. §. V. Schritte zur
Beßcrung. Errichtung der Stadt - und
Dorfschulen.
§. r.
So traurig der Landshutische Erbfolgestrekt für
Baiern war , so zog er doch am Ende diese gute
Folge nach sich, daß nunmehr, nach so vielen höchst
betrübten Erfahrungen, die baierischen Prinzen
selbst geneigt wurden, solche Vorkehrungen festzu-
setzen, daß wenigstens für die Zukunft keine fernere
Mißhelligkeiten dieser Art entstehen konnten. Durch
den kölnischen Spruch wurde Ober- und Nieder-
baiern, das seit 1255 nutzqetheilr war, endlich
wieder vereiniget, und nun trafen die zwey Brüder,
Albert IV. und Wolfgans eine Ueberemkunft, daß
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