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gerschulen wurden auf einen höhern Standpunkt erhoben
und ihre Wirkungskreise erweitert. Für die ersteren erließ
Lttt^Geleftnen- das Königl. Consistorium der Provinz Schlesien mehrere
und'Bolksschulen neue Verordnungen, welche keine andere Absicht haben
größerer'Voll" als die: das beste Gedeihen und die größtmöglichste Voll¬
kommenheit. kommenbeit derselben zu erzielen. Und was die Volksschu¬
len betrifft, so wurden derselben in mannigfaltiger Art er¬
richtet. Die Land- und Stadtschulen wirken erfreulich in
ihrem Erfolge und werden als Muster in Einrichtung und
Form auch im Auslande anerkannt und die höheren Bür¬
gerschulen, deren Zahl von Zeit zu Zeit sich mehrt, geben
denen, für welche die Kenntniß der Mathematik und Na¬
turwissenschaften die Grundlage ihrer Bildung ist, hinrei¬
chende Gelegenheit um ihre Bedürfnisse als künftige Kauf¬
leute, Landwirthe, Forstmänner u. s. w. zu befriedigen.
Man dachte aber nicht blos daran, das Beste der
Schulen zu begründen, sondern man gedachte auch mit
wohlwollendem Herzen aller derer, die als Lehrer an
denselben arbeiten und insbesondere der bemitleidenswerthen
Lage, in. welche diese zum öfteren nach ihrem Tode die
Ihrigen zurücklassen müssen. Zu dem Ende wurde im
Eemelne^evan-2ahre 1825 ein Entwurf zu einer allgemeinen cvangcli-
geNstöe Schulleh- schen Schullehrer Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-
Waison^nfe"-' Kasse für die gesannnte Provinz Schlesien gemacht, welche
""gefanmte"r mit dem 1. Januar 1826 ins Leben trat und aus welcher
Provinz Schle- die Hinterbliebenen Wittwen und Kinder verstorbener evan-
mit ffí!'si! gelischer Schullehrer eine jährliche Pension als eine wohl-
""üebm trat"^ thätige Unterstützung erhalten sollen. — Sc. Majestät
der König der so gern alles Gute fördert, bewilligte zur
Begründung dieses wohlthätigen Instituts ein Gnadenge¬
schenk von 2500 Ntlr. und das Königl. Ministerium wies
zu eben dem Zwecke eine Summe von 360 Rtlr an. Die
innere Einrichtung der Anstalt wird durch ein ausführli¬
ches von sämtlichen schlesischen Regierungen durch Com-
missarieu entworfenes und unter dem 29. Juli 1825 von
Se. Majestät dem Könige bestätigtes Reglement bestimmt.
Dieser wohlthätigen Anstalt schließt sich eine andere
ihr ähnliche an, welche zum Zweck hat, die Pensiynirung
18351begangne solcher Elementar - Schullehrer, welche Alters- oder Krank-
Pensionsanññlt hcits wegen ihr Amt niederlegen müssen, zu erleichtern
^"Schullehrers, und zu den ihnen von den Gemeinden oder sonst ausge¬
setzten Pensionen einen Zusatz zu gewähren. Diese Pensi¬
onsanstalt wurde von Sr. Majestät dem Könige unter
dem I. Septbr. 1834 bestätiget und trat mit dem I. Ja¬
nuar 1835 ins Leben.