16 .Erster Zeitraum.
welche dieses Land durch eine lange und weife Regie¬
rung beglückt hatten. Es folgte eine lange Zeit des
Jammers und der Noch.
Der brandenburgische Staat war beim AussteröeN
des anhaltischen Hauses einer der größten in Deutsch¬
land. Dabei war die Regierungsgewalt der Mark¬
grafen sehr beschrankt. Sie hingen von der Will-
kühr ihrer Unterthanen, besonders der Edelleute ab,
und zwar in Kriegsdiensten, im Oeffnungsrechte und
in den Abgaben. Von Allem lag der Grund in der
Lehnsverfaffung. Die Regenten verschenkten nämlich
einen Theil ihrer Güter an verdienstvolle Männer,
oder solche, die freie Güter *) hatten, trugen auch wol
dem Fürsten dieselben zu Lehngütern an, erhielten da¬
für Schutz, hatten aber auch die Verbindlichkeit,
ihren Lehnsherrn in den Krieg, auch wol bei Ehren¬
zügen zu begleiten. Die Lehnsleute (Vasallen) aber
entzogen sich oft dem Gehorsam und folgten dem Re¬
genten in den Krieg, wenn es ihnen beliebte. Dieser,
der weiter keine Soldaten hatte, hing so von der
Willkühr der Edelleute und Güterbesitzer ab.
Das Oeffnungsrecht beschrankte den Fürsten auf
eine andere Weise. Keine Stadt, kein Schloß öffnete
ihm das Thor, wenn nicht vorherige Verabredungen
und Beschlüsse dem Landesherrn das Oeffnungsrecht
versichert hatten.
Bei den Abgaben befand sich eine noch wichtigere
Einschränkung- Außer den Kriegsdiensten und frei¬
willigen Geschenken trugen die Unterthanen keine La¬
sten. Waren außerordentliche Abgaben nöthig, so
bedurfte es erst der Einwilligung der Stande (Adel,
*) Allodialgüter.