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Johann Georg I.
tier wie in den Lausitzen versprach der Kurfürst den Bewohnern seinen
chutz gegen Angriffe auf ihre Religion.
Inzwischen war in Böhmen Entscheidendes geschehen. König
Friedrich.V., in der Schlacht am weißen Berge bei Prag (8. Nov.
1620) gänzlich geschlagen, war in die Niederlande geflüchtet, und Fer¬
dinand II. trat nach jenem Siege äußerst hart gegen die bezwungenen
Böhmen auf, durchschnitt den vom Kaiser Rudolph H. ausgestellten
Majestätsbrief, vernichtete somit alle Rechte der Protestanten, jagte die
Geistlichen aus dem Lande, ließ ihre Kirchen schließen und nöthigte
Alle, die nicht ihren Glauben abschwören wollten, mit Zurücklassung ihrer
dem Staate verfallenen Güter zu flüchten. (Viele nahmen ihren Weg in das
benachbarte Sachsen, wo sie Aufnahme und Schutz ihres Glaubens fanden.)
Johann Georg I. war mit dieser Härte in dem Benehmen des
Kaisers äußerst unzufrieden und wendete sich unter Berufung auf dessen
mehrfach wiederholte Versprechungen abmahnend und beschwerend an
denselben, obwohl vergebens. Eben so entschieden erhob er seinen
Widerspruch, als Ferdinand H. im Jan. 1621 den geflüchteten
Friedrich von der Pfalz eigenmächtig in die Acht erklärte, als er ihn
seiner Kurwürde berauben und diese an den streng-katholischen Herzog
Maximilian von Bayern übertragen wollte, und erschien, trotz der
dringenden Einladung des Kaisers, nicht auf dem regensburger Reichs¬
tage (1. Jan. 1623), auf welchem die beabsichtigte Ertheilung der Kur¬
würde an Maximilian vollführt werden sollte. Jetzt sann Ferdi¬
nand darauf, unfern Kurfürsten zu versöhnen und wieder für sich zu
gewinnen. Dieß gelang ihm denn auch dadurch, daß er Johann
Georg I. für die in den Lausitzen aufgewendeten und zu 7 Millionen
Thaler berechneten Kriegskosten (im Juni 1623) die beiden Lausitzen
förmlich und feierlich zum unterpfändlichen Besitze einräumte,
bis es ihm möglich sein würde,, jene Summe zu bezahlen. Auch er-
theilte ihm der Kaiser, um ihn beim Guten zu erhalten, die Anwart¬
schaft auf die Grafschaften Hanau und Schwarzburg.
Doch bald -lösete sich das gute Vernehmen zwischen Johann
Georg I. und Ferdinand II. wieder. Schon das mußte den Un¬
willen des Kurfürsten reizen, daß der Kaiser die Wahl des Herzogs
August, seines zweiten Sohnes, zum Administrator des Erzstiftes
Magdeburg, welches er seinem eigenen Sohne, dem Erzherzog Leopold
Wilhelm zugcdacht hatte, im I. 1628 für ungültig erklärte. Auf
das Nachdrücklichste verwahrte sich der Kurfürst gegen diesen Eingriff
in seine Rechte. Noch entschiedener aber ward der Bruch zwischen
Beiden, als der durch seine Siege über den Protestantischen Dänenkönig
Christian und durch das Glück seines Wallen sie in immer über-
müthiger werdende Ferdinand II. am 6. März 1629 mit seinem
furchtbaren „Restitutionsedict" hervortrat. Laut dieses Befehls
nämlich sollten die Protestanten alle seit dem passauer Vertrage (1552)
Ungezogenen Stifter, Klöster und Kirchengüter zurückgeben („restituiren");
auch sollten in die gebliebenen Bisthümer katholische Bischöfe eingesetzt
und durch katholische Reichsstände in solchen Landen das Kirchenwesen
auf den vorigen Fuß zurückgeführt werden.