Full text: Das Königreich Sachsen und seine Fürsten

Johann Georg IV. 
223 
Fürst war, welcher Geist, Kraft und Bildung besaß und durch seine 
Geistesgcwandtheit seine geheimen Räthe unter Controle zu halten ver¬ 
stand. Große Energie bewies er auch übrigens bei verschiedenen Anlassen. 
So ließ er, als Christian II. von Sachsen-Merseburg von den 
Schriftsassen in Delitzsch, Zörbig und Bitterfeld die Huldigung ange¬ 
nommen hatte, am 19. Oct. 1691 die Stadt Merseburg mit Militair 
besetzen. Auch trat er einer Wiederholung der an jenem Feldmarschall 
bewiesenen Gewaltthätigkeit des Kaisers nachdrücklich entgegen. Als 
nämlich 1694 ein vormaliger sächsischer Geheimerath wegen Münzver¬ 
gehen auf Befehl des Kaisers in Zeitz verhaftet worden war, schickte 
der Kurfürst 600 Mann dahin und ließ durch diese das Stadtthor auf- 
haucn und den Verhafteten nach Leipzig führen. Was seine Einrich¬ 
tungen im Innern des Landes anlangt, so ist besonders die durch ihn 
bewirkte Verbesserung des Postwesens bemerkenswerth, welches erst 
unter ihm seine weitere Ausbildung in Sachsen erhielt, indem Tarord- 
nungen und Postreglemcnts gemacht, die noch zu Leipzig, Düben und 
Wittenberg befindlichen brandenburgischen Postbedienten verdrängt, mehre 
neue Posten angelegt, das Botenwescn möglichst eingeschränkt und alle 
Postbeamte des Landes 1693 unter den leipziger Oberpostmeister gestellt 
wurden. Auch erzwang Johann Georg IV. durch Vereidung der 
Kaufleute und Krämer hinsichtlich des Münzwesens die Beachtung des 
sogenannten leipziger Curses, nach welchem laut einer 1690 zwi¬ 
schen Kursachsen, Brandenburg und Braunschweig-Lüneburg geschlossenen 
Vereinigung die feine Mark zu 12 Thlr. (18 fl.) ausgebracht wurde, 
wodurch, da die Zählthaler die früheren blieben, ihr Werth auf 1 Thlr. 
8 gGr. (Speeles) stieg. So wurde der Münznoth in etwas abgeholfen. 
Es ist begreiflich, daß diese Veränderungen des Post- und Münzwesens 
nicht ohne gedeihlichen Einfluß auf den Handel blieben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.