Full text: Das Königreich Sachsen und seine Fürsten

Zweite Reihe der sächsischen Fürsten. 
Die Markgrafen von Meißen 
und 
Landgrafen von Thüringen 
aus dem Hause Wett in. 
5. Heinrich der Erlauchte. 
(1221 — 1288.) 
Heinrich war im Jahre 1218 geboren, mithin bei des Vaters 
Tode erst drei Jahre alt. Nach dem erklärten Willen des Letzteren 
übernahm dessen Schwager, Landgraf Ludwig IV. (oder der Heilige) 
von Thüringen, in Verbindung mit der Markgräfin Jutta die Vor¬ 
mundschaft und während Heinrich's Unmündigkeit die Regierung 
des Markgrafthums Meißen. Die Landschaft huldigte dem Landgrafen 
als Vormund, ja zugleich für den Fall, daß sein Mündel mit Tode 
abgehen sollte, als künftigem Erbherrn der Mark Meißen, und im I. 
1226 belehnte ihn der Kaiser Friedrich 1!. zu Cremona im Voraus 
für den gedachten Fall mit Meißen, sowie derselbe nach dem ein Jahr 
darauf erfolgten Tode Ludwig's diese Belehnung für dessen Sohn 
Hermann erneuerte. 
Der schon oben gedachte Bischof Eckard von Merseburg machte 
indessen Anspruch darauf, das Osterland vormundschaftlich zu verwalten; 
insbesondere machte er die angebliche Lehnshohheit seines Bisthums 
über verschiedene Landesstriche geltend und ging so weit, daß er sich 
landesherrliche Rechte über die zwischen der Mulde und Saale gelege¬ 
nen meißnischen Landestheile anmaßte. Als Landgraf Ludwig dieser 
Ungerechtigkeit entgegentrat, belegte der anmaßende Bischof ihn und 
seinen Mündel mit dem Banne und hob diesen nicht eher wieder auf,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.