Full text: Das Königreich Sachsen und seine Fürsten

Vorwort 
26cm sein Vaterland thcucr ist, dcr wird auch gern mit der 
Geschichte desselben sich beschäftigen. Mit eben so viel Wahrheit läßt 
sich hinwiederum auch sagen: Wer mit dcr Geschichte seines Vater¬ 
landes vertraut ist, der wird sich schwerlich demselben jemals entfrem¬ 
den. Sind nun die Väter des Vaterlandes, die angestammten Fürsten 
desselben, die eigentlichen Träger seiner Geschichte, so wird das eben 
Gesagte vorzugsweise hinsichtlich der Lebensgeschichte dieser sich be¬ 
währen. Daß die Liebe und Treue gegen Fürsten und Vaterland in 
der neueren Zeit wankend geworden ist in Vieler Herzen, kann leider 
nicht verneint werden. Unbestritten ist cs, daß der vaterländische Sinn 
gerade in der Gegenwart der Kräftigung bedarf bei Jung wie Alt. 
Dazu aber ist die Geschichte des Landes und insbesondere der Fürsten 
desselben ein eben so nahe liegendes als wirksames Mittel. Und ge¬ 
rade unser liebes Sachsenland hat, Dank sei es der göttlichen Vor¬ 
sehung, vor manchem anderen Lande gleichen, ja größeren Umfanges in 
dcr glanzvollen Reihe seiner Fürsten und in dem siebenhundertjährigen 
Zeitraum seiner Geschichte einen so werthvollen Reichthum an Erweck¬ 
ungen zu jeglicher Bürgertugcnd, daß eS eine Schmach wäre, wenn 
dieser nur in den Jahrbüchern lagerte und nicht zugleich auch in den 
Herzen aller VaterlandSgenosscn wucherte. 
Daß nun vor Allem die Hoffnung des wahren Vaterlandsfreun¬ 
des auf der glücklichen Heranbildung eines neuen Geschlechtes, auf der 
religiös-sittlichen Kräftigung unserer Jugend beruhet; daß uns Allen, 
die wir Einfluß auf diese zu üben berufen und befähigt sind, die hei¬ 
lige Verpflichtung obliegt, unter andern christlichen Tugenden vornehm¬ 
lich auch eine auf religiösem Grunde ruhende Vaterlandsliebe, die sich 
besonders auch in Liebe und Treue gegen ihren von Gott verordneten 
Fürsten erweiset, in den jugendlichen Herzen sorgsam zu pflegen, — 
wer wollte dieß in Abrede stellen? 
Es ist darum eine der dankbarsten Anerkennung würdige Veran¬ 
staltung der höchsten Aufsichtsbehörde über den öffentlichen Unterricht, 
daß dieselbe für alle Volksschulen unsers Vaterlandes ein gemeinsames, 
dem bezeichneten Zwecke dienendes Buch zu beschaffen bemühet gewesen 
ist. — Daß nun die gegenwärtige Schrift, vorzugsweise für die 
Oberklasscn der vaterländischen Volksschulen bestimmt und die Mitte
	        
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