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59 v. Chr. Geb., — und zwar so, daß er eine
fast diktatorische Gewalt ausübte. Casar bestä¬
tigte jetzt als Consul alle eigenmächtige Anord¬
nungen des Pompejus in Asia lind gewann auch
das Volk durch ein Gesetz, kraft dessen eine Aus-
theilung gewisser Ländereien an arnie Bürger voll¬
zogen werden mußte; auch den Nittcrstand machte
er sich dadurch geneigt, daß er ihm ein Drittel
der Abgaben erließ. Auch verband er sich mit
Pompejus dadurch noch inniger, daß dieser seine
Tochter Julia zur Gemahlin nahm.
Cicero's Verbannung und Cato's Entfer¬
nung aus Rom.
M. Tullius Cicero und M. Porcili s
Cato — die Häupter des Senats — mußten,
so ward es von Pompejus und Casar be¬
schlossen, aus Rom entfernt werden, da sie in ei¬
nem jeden dieser beiden Männer für ihre Verbindung
viel zu befürchten zu haben glaubten. Auf ihren
Betrieb trat daher derTribunus Cl o di u s mit der
Lex (Gesetz) auf: wer einen Bürger Nom's habe
hinrichten lassen, bevor das Volk ihn verurtheilt
habe, solle des Landes verwiesen werden. Diese
Lex traf so auch Cicero hinsichtlich der Mitver¬
schworenen des Ca ti lina. Cicero sah sich dem¬
nach gezwungen, Nom zu verlassen, lind irrte nun
traurig durch Italien, von hier aus aber begab
er sich nach Athen und dann nach Thessalonike