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2. Briefe. Briefe kosten bis 20 g Gewicht: 10 3ft unfrankiert 20 3*/t
bis 250 g (das höchste zulässige Gewicht innerhalb Deutschlands) 20 3f,
unfrankiert 30 3^t Briefe an Einwohner im Orts- oder Landbestellbezirk
der Aufgabe-Postanstalt kosten frankiert 5 &/, unfrankiert 10 Briefe an
Soldaten bis 60 g und Postkarten sind frei (Muster 7 und 8).
3. Briefkarteu. In Deutschland und Österreich-Ungarn kosten Brief¬
karten 10 sollen sie ins Ausland gehn, so beträgt das Porto 20 3f.
4. Postkarten. Die Vorderseite der Postkarte dient zur Aufnahme der
Adresse, die Rückseite zu Mitteilungen. Das Porto beträgt innerhalb Deutsch¬
lands 5 3y, für Postkarten mit Antwort 10 3f, im Ortsverkehr 2 3f t
bezw. 4 sjf.
5. Drucksachen sind bis zum Gelvicht von 1 Kg zulässig, müssen in
offenem Umschlag oder unter Streif- oder Kreuzband versandt werden, so daß
ihr Inhalt leicht geprüft werden kann. Alle Drucksachen sind zu frankieren
und kosten bis 50 g 3 , über 50—100 g 5 über 100—250 g 10 3^t
über 250—500 g 20 3s, über 500—1000 g 30 3f.
6. Postanweisungen bis zur Höhe von 800 M befördert die Post für
eine vom Absender zu entrichtende Gebühr von 10 ^ bis 5 J, von 20 3%
bis 100 M, 30 3% über 100—200 Jk, 40 3% über 200—400 Jk, von
400—600 Jk 50 3f, von 600—800 Jio 60 3%. Für Postanweisungen
an Soldaten und Matrosen bis zu 15 Jk sind nur 10 3% Porto zu zahlen.
7. Pakete sind bis zu einem Gewichte von 50 kg zulässig, müssen von
einer Post-Paketadresse begleitet sein, die dieselbe Aufschrift trägt wie das
Paket. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Paket gesetzt
werden, so wird sie auf einen gut aufgeklebten Zettel gesetzt. Bei Sendungen,
die Fett absetzen, ist für die Aufschrift eine haltbar befestigte Fahne von Pappe,
Holz oder sonstigem festem Stoffe zu verwenden. Soll die Sendung frei gemacht
werden, so müssen Paket und Begleitaufschrist den Vermerk „frei" tragen.
Das Porto beträgt für das einzelne Paket nach Orten des deutschen
Postgebiets
1. bis 5 kg Gewicht bei einer Entfernung bis 10 geogr. Meilen 25
2. bis 5 kg Gewicht für alle größern Entfernungen 50 3%.
Für jedes weitere kg erfolgt ein Zuschlag von 5, bezw. 10 ^ je
nach der Weite der Entfernung.
8. Postnachnahme ist gestattet bei Briefen, Postkarten, Drucksachen,
Warenproben und Paketen bis zu 800 Jk. Die in der Aufschrift angegebene
Summe wird durch die Post von dem Empfänger eingezogen und dem Ab¬
sender ausgezahlt. Wird die Zahlung verweigert, so geht die Sendung an
den Absender zurück, und dieser hat das Porto zu zahlen.