Full text: Auszug aus der vaterländischen Geschichte von Baiern

gleich das Wahlrecht in Betreff der Magistrate und 
Bevollmächtigten in den Städten, so wie bei den 
Rural- oder Landgemeinden in Erwählung ihrer 
Gemcindevorstände, Stiftnngs- und Comunalpsie- 
ger und Gemeindebevollmaebtigten. 
Mit dem Anfänge der Gtatssahres 1313/19 
trat auch wirklich nach gesezlich geschehener Wahl 
diese königl. Verordnung durch die neu angestellten 
Magistrate in den Städten, und durch die in den 
Landgemeinden erwählten Vorstände in Wirklichkeit. 
1 20. 
Concordat mit dem pabstlichen Stuhle. 
Schon im Jahre 1Z17, unterm 5. Suitf, 
wurde mit dem gegenwärtig lebenden Pabste PiuS 
VII. ein Concordat, d. i. eine Übereinkunft rück¬ 
sichtlich der Anordnungen und Einrichtungen die 
katholische Kirche im Königreich Baiern betreffend, 
geschloßen. 
Durch mancherlei Anstände, die sich inzwi¬ 
schen dabey vorgefunden hatten, wurde die Voll¬ 
ziehung desselben aufgehalten. 
Nachdem endlich diese Anstände beseitiget wor¬ 
den sind, erschien erst neuerdings unterm 15. Sept. 
1821 die königliche Entschließung : den Vollzug 
des Concordats betreffend. 
Am 23. September hierauf wurden in der 
Metropvlitankirche zu München von dem päbstlichen? 
Nunzius daselbst religiöse Feierlichkeiten wegen die¬ 
ses nunmehrigen Vollzuges des Concordates gehalten. 
E
	        
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