Full text: Lehrbuch der algemeinen Geschichte für Akademien und Gymnasien

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4. Kap. Regierungssormeri. 29 
meinen Eigenthume desselben zu machen. JederBürge« 
erhielt davon von dem Staate zur Nutzung so viel, als 
er für seine Familie gebrauchte, so wie auch so viele 
Sclaven, als zu der Arbeit dabey, und um dem Spar¬ 
taner eine völlige Muße zu geben, nöthig waren. 
Alle lykurgische oder nach ihm hinzu gethane Einrich¬ 
tungen stoffen aus dem Grundsatzes daß der spartani¬ 
sche Bürger gar kein Eigenthum habe, sondern ein 
Sohn des Staats sey, der ihn ernähren müsse, dem 
aber auch alles gehöre, was derBürger in Besitz Habe¬ 
selbst seine Frau und Kinder; denn der Staat gab 
und nahm ihm die erste, und erzog seine Kinder. Sie 
waren so richtig berechnet, daß in diesem Staate aller¬ 
dings aller Unterschied aufhörte, den Stand und Reich¬ 
thum hervor bringen, und daß die Rechte der Menschen 
unter den Bürgern von Sparta siöllig wieder herge¬ 
stellt waren. Aber diese anscheinende Gerechtigkeit 
war in der That die schrevendsie Ungerechtigkeit; denn 
diese völlige Freyheit und Gleichheit wurden nurdurch 
gänzliche Arbeitlosigkeit erhalten, die aber dieser-Zahl 
von 40000 Menschen nicht anders konnte gegeben wer¬ 
den, als daß einige 100000 Menschen in eine desto 
schrecklichere Leibeigenschaft gestürzt wurden, da der 
Herr, dem diese Sclaven. d,e man Heloten nannte, 
gegeben waren, nichts verlor, wenn sie aufgeopfert 
wurden, wie denn auch die Furcht vor ihrer'Rache 
die scheußlicheKrvptia nöthig machte. Um zu verhin¬ 
dern, daß die völlige Muße den Spartaner nicht weich¬ 
lich machte und zur Thatenlosigkeit gewöhnte, beleb¬ 
te Lykurg den Hang zum Kriege so in ihm, daß 
er keine andere Beschäftigung, Ehre und Vergnü¬ 
gen kannte, als den Krieg. Das spartanische Volk 
übte seine höchste Gewalt auf der großen und kleinen 
Ekklesia aus. Die Leitung der Angelegenheiten auf 
denselben hatte die Gerusia, der aus dreyßig auf 
Lebzeiten gewählten Personen bestehende Rath der Al¬ 
ten. Die gesetz-vollstreckende Gewalt ließ Lykurg den 
beyden Königen, welche auch die Armeen commandir- 
, ten. Entweder er selbst, oder eine spatere Verord¬ 
nung gab ihnen und der Gerusia eine Controlle durch
	        
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