114
Geschichte der neueren Zeit.
(1587, 1590, 1602) waren aber kaufmännische Spekulationen und
hatten höchst geringen Erfolg, seit 1609 aber, als religiöse und politi¬
sche Parteikämpfe England erschütterten, wurde die Auswanderung von
Bedeutung. Jakob 1. belehnte 1606 gegen eine ansehnliche Summe
eine Handelsgesellschaft mit der ganzen Küste, welche damals vom 40.
bis 46. Grad nördlicher Breite Neuengland hieß (gegenwärtig die
Unionsstaaten: Massachusetts, Maine, Newhampshire, Nhodeisland,
Konnektikut, Vermont), vom 40. bis 36. Grad aber Virginien benannt
wurde und die ersten Ansiedler erhielt. Die republikanisch gesinnten
Puritaner wandten sich besonders nach Neuengland, die den Purita¬
nern abholden Auswanderer aber vorzugsweise nach Virginien (1632
gründete der katholische Lord Baltimore Maryland). Nach 1660 ver¬
stärkten aber die auswandcrnden Puritaner die Ansiedlungen in Neu¬
england so massenhaft, daß Karls II. Minister Klarendon erklärte, die
Kolonien seien zu Republiken verhärtet. Die Krone kolonisierte deßwegen
auch ihrerseits und verpflanzte aristokratische Elemente dahin, indem
sie vornehmen Herren Ländereien zu Lehen gab, diese von ihr belehnten
großen Grundeigenthümer aber den Boden an Erbpächter vertheilten
und sich die höheren politischen Rechte ausschließlich vorbehielten, oder
die Krone überließ ein ganzes Kolonialland einer einzigen Familie
(Maryland 1632 dem Lord Baltimore, Pennsylvanien 1682
dem vornehmen Quäker William Penn; auch beide Karolina sowie
Newjersey waren anfänglich in diesem Verhältniß), doch hob sie
1719 selbst das Grundherrenverhältniß wieder auf. Das Kolonial-
gebiet wurde 1664 durch die Eroberung des holländischen Gebiets am
Delaware und Hudson erweitert, die Städte an der See gediehen
stetig, wenn auch langsam, während neue Ansiedler in den Urwald
vordrangen, aber auch mit den Indianern, welche die Jagdgründe ihrer
Väter nicht räumen wollten, einen Vertilgungskrieg führten.
§ 297. Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts bewohnten bereits
iy2 Million Weiße die 13 Kolonien: Virginien (gegründet 1607);
Newyork (1614 von den Holländern angelegt, 1664 von den Englän¬
dern erobert); Massachusetts (1628); Newhampshire (1623,
erst seit 1679 selbstständige Kolonie); Maine (1630); Maryland
(1633); Konnektikut (1635); Nhodeisland (1638); Nord-
karolina (1650); Südkarolina (1670); Pennsylvanien
(1682); Delaware (1638 von Holländern und Schweden koloni¬
siert, 1662 von den Engländern erobert, 1703 selbstständige Kolonie) ;
Newjersey (1623 von den Holländern kolonisiert, 1664 englisch,
1702 selbstständige Kolonie); Georgia (1733). Die Verfassung
der einzelnen Kolonien war keineswegs bei allen die gleiche, im wesentlichen
jedoch folgende: an der Spitze der Regierung stand der königliche
Gouverneur; dem englischen Oberhause entsprach ein Rath, dem
Unterhause eine von den Bürgern gewählte Re Präsentanten Ver¬
sammlung. Die königlichen Aemter in den Kolonien wurden fast
durchgängig mit gebornev Engländern besetzt, auch befolgte England
gegen sie die damals allgemein geltenden Grundsätze, nach welchen
den Kolonien nur der Verkehr mit dem Mutterlande frei, die Ausfuhr
von Rohprodukten nach fremden Ländern großen Beschränkungen unter¬
worfen, die Einfuhr aus fremden Ländern unbedingt verboten war;