Die Griechen.
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stehlich. Weniger gut war die nicht zahlreiche Reiterei; eine leichte
Schaar, die Skiriten, bildete auf dem Marsche die Spitze des Heeres.
Die Periöken (s. § 198) dienten theilweise als Hopliten und Leichtbewaff¬
nete, später als Seeleute, die Heloten (s. §199) als Gepäckträger, im
Nothfalle auch als Soldaten.
K 197. Der Spartaner verließ mit dem siebenten Altersjahre das Staatliche
elterliche Haus und wurde von dem Staate zu einem tüchtigen Bürger E'nrichtun-
und Soldaten erzogen; er lernte lesen und schreiben (wenigstens waren °cn-
diese Kenntnisse in späterer Zeit allgemein), Hymnen, Kriegslieder, kurz
und treffend sprechen, das Alter ehren, den Vorgesetzten rasch und schwei¬
gend gehorchen und prägte die kurzgefaßten Gesetze der Vaterstadt sei¬
nem Gedächtnisse ein; daneben wurde er in Allem geübt, was Kraft,
Schnelligkeit, Gewandtheit, Abhärtung und Waffenfertigkeit gibt, Muth,
Besonnenheit und List entwickelt. Ackerbau, Gewerbe und Handel durfte
kein Spartaner treiben, Aufwand für Wohnung, Kleidung und Mahl¬
zeit war verboten, die Auswanderung nicht erlaubt, den Fremden kein
längerer Aufenthalt in Sparta gestattet.
§ 198. Bei der Eroberung deS Landes erhielt jeder dorische Krie¬
ger ein Stück Land (Kleros) angewiesen, welche Vertheilung durch
Lykurg neu geregelt wurde; indessen kann zu seiner Zeit die Zahl der
Kleren unmöglich so groß gewesen sein, als die Sage angibt (s. § 204).
Der Klere war unveräußerlich, untheilbar, vererbte auf den ältesten
Sohn, und waren mehrere Söhne vorhanden, so lebten sie mit dem
ältesten Bruder unter einem Dache und von dem Ertrage seines Kleren;
eine Erbtochter konnte den Kleren nur einem Spartaner zubringen, der
keinen besaß, daher wurde einer solchen Tochter der Mann durch die
Könige bestimmt. Die besiegten Achäer wurden Periöken (d. h. Um- Periöken.
wohner), wenn sie durch Vertrag den äußersten Folgen des dorischen
Kriegsrechtes zuvorkamen; sie behielten einen Theil des Bodens als Ei¬
genthum, ebenso ihre persönliche Freiheit, durften Ackerbau und Handel
treiben, entrichteten jedoch eine Steuer, leisteten Heerfolge und ihr Ge-
mcindewesen stand unter spartanischer Aufsicht. Da fast kein Aufstand
der Periöken erwähnt wird, so müssen sie mit ihrem Zustande nicht sehr
unzufrieden gewesen sein.
§ 199. Um so härter war die Lage der Heloten (bedeutet ur-Heloten,
sprünglich wohl Kriegsgefangene), derjenigen Achäer, welche sich ohne
Bedingung unterwerfen mußten. Sie gehörten der Gesammtheit der
Spartaner, wurden aber von dem Staate den einzelnen spartanischen
Klerenbesitzern übergeben, von denen sie nicht verkauft, nicht freigelassen,
gewiß auch nicht muthwillig getödtet werden durften. Sie bauten die
Kleren der Spartaner an und weideten deren Vieh, entrichteten von
dem Ertrage einen festgesetzten Theil, wurden aber auch zu anderen
Dienstleistungen beigezogen, auch zum Kriegs- und Flottendienste. Zhre
Behandlung war hart und entwürdigend, daher das Verhältniß der
Spartaner und Heloten ein feindseliges, indem diese jede Gelegenheit
zum Aufstande benützten, jene sie mit Härte und Grausamkeit nieder¬
hielten oder unterwarfen.
§ 200. Der Spartaner war stolz auf seine Freiheit, auf seine krie¬
gerische Ueberlegenheit, auf den Ruhm Spartas, des gefürchteten, un¬
überwindlichen; er zog in das Feld und stimmte in der Volksversamm-