Full text: Geschichte des Mittelalters (Bd. 2)

Der Hussitenkrieg. 
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der Feld flüchtige soll Ehre und Gut verlieren und verbannt werden; 
wer stiehlt oder raubt, verliert die rechte Hand; Plünderung, Mord und 
Brand finden nur auf Befehl des Felvherrn statt; alles Gefindel wird 
von dem Heere entfernt; jeder ist strengen Gehorsam schuldig und wohnt 
dem täglichen Gottesdienste bei u. s. w. Bei Tauß lagen 100,000 
Deutsche; bevor jedoch Prokop nur da war, lief der größte Theil davon 
und als er wirklich ankam, folgten die anderen nach; 11,000 wurden 
auf der Flucht erschlagen, das ganze Lager mit 150 Kanonen, die Kreuz¬ 
bulle, der KardinalShut des Legaten u. s. w. fielen den Hussiten in die 
Hände. 
Unterhandlungen mit den Hussiten. Die Prager Kompaktaten (1433). 
Nun verzweifelte Sigismund und jedermann mit den Waffen gegen 
die Hussiten etwas auszurichten; er forderte das Koncil in Basel auf, 
den Frieden mit ihnen herzustellen, was um so eher möglich schien, als 
sie selbst in Parteien zerfallen waren, welche nur zusammenhieltcn, wenn 
es dem auswärtigen Feinde galt. Nach langen Unterhandlungen zu Basel 
und Prag kam die Uebereinkunft zu Stande den 30. November 1433. 
Die vier Prager Artikel erhielten als Prager Kompaktaten 
folgende Fassung: 1) Das Abendmahl wird in Böhmen und Mähren 
jedem Erwachsenen, der es so verlangt, unter beiden Gestalten gereicht, 
jedoch haben die Priester dabei zu bemerken, daß auch unter einer Ge¬ 
stalt allein der ganze Christus genossen werde. 2) Die Todsünden, be¬ 
sonders die öffentlichen, sollen nach dem göttlichen Gesetze und nach den 
Anordnungen der hl. Väter gestraft und ausgetilgt werden, aber nur 
von den dazu Berechtigten und mit Beachtung des Gerichtsstandes. 
3) Das Wort Gottes soll von den Priestern und Leviten, die von ihren 
Obern dazu Approbation und Mission haben, frei gepredigt werden, aber 
in Ordnung und ohne Beeinträchtigung der Autorität des Papstes, der 
in allen Dingen der oberste Ordner ist. 4) Die Kirche kann Güter, 
Häuser u. s. w. und die Weügeistlichcn dürfen Eigenthum besitzen; in 
Betreff der Kirchengüter sind die Geistlichen jedoch nur die Administra¬ 
toren und müssen sie treu verwalten nach den heiligen Bestimmungen 
der Väter; ohne Sakrilegium dürfen weder sie noch andere diese Güter 
sich aneignen. 
Untergang der Taboriten (1434). 
So wurden die Kalixtiner oder Utraquisten mit der Kirche wieder 
versöhnt, aber nun brach die Feindschaft der Taboriten und Waisen in 
helle Flammen aus. Die Kalirtiner vertrieben unter Mainhard von 
Neuhaus die Waisen mit Waffengewalt aus der Prager Neustadt und 
besiegten Waisen und Taboriten am 30. Mai 1434 in der mörderischen
	        
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