Object: Neuere Geschichte (Theil 3)

sechzehnten Jahrhunderts. 
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unzählbare Schwärme deutschen Fußvolks über alle Gränzen Deutsch¬ 
lands ausgegossen wurden. Es erschien eine Glanzperiode deut¬ 
schen Waffenruhms, wie sie kaum wiederkehrte; der verständige 
Adel beugte sich den Forderungen einer neuen Zeit und verlieh dem 
zusammengetrommelten Volke Ordnung und Zier; Edelleute drängten 
sich in die Fähnlein der Landsknechte und stritten in ihrem guten 
Harnisch mit dem Spieß in den ersten Reihen. Indem bald städtische 
Hauptleute mit den Rittern in Aufrichtung der Fähnlein wetteiferten 
und das deulsche Fußvolk immer mehr zu Ehren kam, ward jene Un- 
überwindlichkeit der Landsknechte vorbereitet. Je mehr die übrigen 
uneinigen Fürsten Europas die Nothwendigkeit des Fußvolkes er¬ 
kannten, aber unter ihren Unterthanen die Kluft zwischen waffenbe¬ 
rechtigtem Adel und zahmer Bürger- und Bauernschaft noch befestigt 
fanden, desto gesuchter waren die deutschen Landsknechte im Auslande 
und desto lockender der Lohn. Die Truppen, aufweiche Wasiljowitsch 
traute, wenn er seine Moskowiter gegen die Polen führte, welche 
Schweden der Union unterwarfen, welche in England wider die 
Sache der Uorks auf derselben Stelle starben, wo sie die Schlacht 
erwartet hatten, die Vertheidiger und Besieger Neapels, die Ueber- 
winder von Ungarn, so lang sie wollten, und die es retteten, da sie 
mit der Beute nach Haus gingen, diese Kriegsführer und Entscheider 
in aller Welt waren sämmtlich Deutsche. Die reichsunmittelbareu 
Edelleute, welche daheim der gebotene Landfriede im Zaum hielt, 
führten diese Kriegshaufen außer Deutschland. 
Die Verfassung deutschen Fußvolks war von Ursprung an eine 
freie, gesetzliche. Kein landesherrliches Zwangsgesetz, keine Eon- 
scription und Cantonpflichtigkeit nöthigte die für ihre Person unge¬ 
bundenen deutschen Bauers- und Bürgersleute vom Pfluge oder der 
Werkstätte zu fürstlichen Fahnen. Sie stellten sich von selbst in den 
Waffendienst und wie daheim Zunft und Genossenschaft sie vor Ver¬ 
unglimpfung und Gewalt schützte, so begehrten sie auch im Feldlager des 
Kaisers Sicherung ihrer persönlichen Rechtsverhältnisse; was man 
ihnen denn gewähren mußte, man hätte sonst kein Volk unter seine 
Fahnen bekommen. Ein berühmter Kriegsmann adligen oder bür¬ 
gerlichen Standes erhielt einen Bestallungsbrief als Feldobrister, 
nebst dem offenen Patente, ein Regiment ober- oder niederländischer 
.Knechte aufzurichten und zugleich den Artikelbrief (Rechtsbrauch, Ver¬ 
fassung), wie der Fürst sein Volk gehalten wissen wollte. Da die
	        
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