Full text: Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht ([Theil] 1)

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Die Römer. 
Senate brächten, ging er in sein Hans und zog die Toga, das Ehren¬ 
kleid des Römers, an. Dann folgte er nach Rom, wo sich die Plebeier 
seinem Aufgebote willig fügten. Schnell eilte er gegen den Feind, den 
er überraschte, und zwang ihn zu schimpflicher Uebergabe. Triumphie¬ 
rend zog er in Nom ein, legte am sechszehnten Tage die Diktatur nieder 
und baute wie zuvor sein kleines Landgut (358 v. Ehr., als Kimon 
die Griechen gegen die Perser zu führen suchte). Der Census (459) 
ergab 117,319 Bürger. 
Siebentes Kapitel. 
Die Volkstribunen erwerben den Plebejern Freiheiten. 
Die Kriegsstürme wurden von den Tribunen mit großer Geschick¬ 
lichkeit ausgebeutet. Wenn der Feind die Felder verwüstete, so traf das 
Unheil die Patricier und Klienten am härtesten, weil diese das meiste 
Feld, besonders von dem entferntern Staatsacker, besaßen oder benutz¬ 
ten. Erging nun das Aufgebot, so weigerten sich die Plebejer oder 
zögerten möglichst lange, und bewiesen so wenig Eifer im Kriege, daß 
Senat und Patricier oft nicht wußten, was sie mit den störrischen Leuten 
anfangen sollten. Bei solchen Gelegenheiten traten die Tribunen kühner 
auf und machten irgend eine Freiheit zum Losungsworte der Plebejer, 
welche von den Patriciern zugestanden werden sollte. So setzte es der 
Tribun Publilius Volero 472 durch, daß die plebejischen Magistrate, 
Volkstribunen und Aedilen, in den Versammlungen der plebejischen Tri-- 
bus (comitia tributa) gewählt werden sollten, nicht in den Centurien- 
komitien, wo Patricier und Klienten mitstimmten. Der gleiche Tribun 
bewirkte ferner, daß die Plebejergemcinde berathen und Beschlüsse fassen 
durfte (plebiseita) über öffentliche Angelegenheiten; diese Beschlüsse 
hatten zwar keine Gesetzeskraft, aber die Plebejer gaben durch dieselbe 
doch ihre Meinung ab und vereinigten sich über ihre Abstimmungen in 
den Centurienversammlungen; was wollten Senat und Patricier in die 
Länge anfangen, wenn einmal die Plebejergemeinde ihre Willensmeinung 
wiederholt auf eine solche Weise ausgesprochen hatte? Bald (457) 
wurde die Anzahl der Tribunen auf zehn erhöht, eben kein Vortheil für 
die Plebejer, besonders später, wo das veto eines einzigen Tribunen die 
Anträge der andern vereiteln konnte, und unter zehn war doch eher 
einer für die Patricier zu gewinnen als unter fünf; früher entschied aber 
die Mehrheit des Kollegiums der Tribunen über ihr Verhalten in den 
verschiedenen Fragen. Schon in dieser frühen Zeit tauchte bereits die
	        
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