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sondern das, was darinn nur angezeigt ist/
weitläufiger erklären, und gleichzeitige, oder,
wo er diese nicht aufbringen kann, neu¬
ere Schriftsteller zu Hülfe nehmen; wie ihm
dann z. B. zur Erklärung des XL und Xllten
Kapitels die „ historische Vergleichung der
Sitten uud Verfassungen, der Gesetze und
Gewerbe rc. des Mittelalters mit denen un-
sers Jahrhunderts rc. von C. Meiners"; fer-
tiers „ Fischers Geschichte des deutschen Han¬
dels rc. “ woraus jene Kapitel vieles wörtlich
enthalten, recht gute Dienste leisten, und ihn
in den Stand setzen werden, seinen historischen
Unterricht dergestalt zu bereichern, daß seins
Schüler den großen Werth der Geschichte schä-'
tzen und Lieben lernem
b 2 Erstes