42 Griechische Geschichte.
Äckerverteilung (yfjg avadccöfiög) und Aufhebung der Standesunterschiede,
dazu, seitens des auch in Athen aufkommenden Bürgertums/) politische
Rechte.
Kyion. Die Zeit schien Kylon/) einem unternehmenden Edelmanns, reif,
eine Gewaltherrschaft aufzurichten. Jedoch mißlang der Versuch. Die
Ermordung einiger seiner Anhänger an heiliger Stätte brachte neue
Verwirrung über Athen. Zwar wurde von der Gemeinde die Auf-
Aufzeichnung zeichnnng des Landrechts durchgesetzt — Drafou3) führte sie aus
'es^°ndrechts — aber der innere Friede wurde damit nicht hergestellt. Das Maß
wirtschaftlicher Not ward übervoll, als nun noch die megarische Flotte
Salamis nahm und die Häfen sperrte. Die Gärung war so allgemein,
daß Aufruhr oder neue Schilderhebung eines Ehrgeizigen vor der Thür
stand. Da gab der Adel nach: Solon, ein Mann aus altem Geschlecht,
der aller Vertrauen besaß, wurde zum 1. Archou und Friedensstifter
(dtaUccxTijg) erwählt, damit er die Verfassung ordne.
Solon. Solon, ein Nachkomme des Königs Kodrus, hatte sich, da das
mäßige Vermögen der Familie durch des Vaters Freigebigkeit noch ver-
mindert war, dem Handel zugewandt! Auf vielen Reisen mehrte er seine
Kenntnisse und bereicherte seine Erfahrung. In hervorragender Weise be-
teiligte er sich bei der Wiedereroberung von Salamis und der Sühnung
des klonischen Frevels. Dichterisch beanlagt, verfaßte er politische Elegieen,
um durch diese das Volk zu beeinflussen. Das Bewußtsein seiner Abkunft,
das Beispiel seines milden Vaters, die aus persönlicher Anschauung geschöpfte
reiche Kenntnis anderer Städte und Verhältnisse, sein eigenes Arbeiten
um des Erwerbs willen bedingten seine Entwicklung. Ihm, dem Sproß
aus königlichem Blute, stand der Staat, das Ganze, höher als ein Stand,
der Teil, schlug das Herz, zumal er selbst nicht begütert war, auch für
die Notleidenden. Seine Beobachtungen in der Fremde lehrten ihn, was
zu thun sei. Ein gerechter, maßvoller Mann, wies er die Einflüsterungen,
er solle sich zum Alleinherrscher machen, zurück. Es kam ihm darauf an,
durch gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten einem jeden sein Teil,
der Vaterstadt dauernde Ruhe zu geben.
2. Grundzüge der solonischen Gesetzgebung. „Timokratie."
I. Wirtschaftlicher Art.
a. Erleichterungen.
1. Die Schuldknechtschaft wird abgeschafft. (Vgl. die lex Poetplia
in Rom.) Alle erreichbaren Schuldknechte werden auf Staats-
kosten losgekauft.
1) Damals noch wenig zahlreich.
2) Thucyd. I 126.
3) Die harten Strafen der drakonischen Gesetze entsprechen der größeren Härte
der alten Zeit. Steigende Kultur mäßigt die Strafen. Noch i. I. 1829 wurde in
England ein Knabe wegen Diebstahls gehenkt.