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Vorrechte der Geistlichkeit und des Abels vermehrte, bil¬
dete doch die Grundlage der englischen Freiheit,
indem sie festsehte: daß jeder Engländer nur von
seines Gleichen gerichtet werden könne, und der
König, ohne Bewilligung der Erzbischöffe, Bi,
schösse, Barone und Städte keine Abgaben er¬
heben dürfe. Gleich unruhig wie das Leben Johanns
war auch die Regierung seines Sohnes Heinrichs III.
( —1273), dessen Verschwendung und Eingriffe in die
Rechte des Volkes eine Empörung herbeiführten, worin
der König nebst seiner Familie von dem Grafen von Lei¬
cester der Freiheit beraubt wurde. Um seine Macht
zu befestigen, berief Leicester zum erstenmahle seit den
sächsischen Königen das Volk durch Vertreter, nämlich
zwei Abgeordnete aus jedem Flecken, zum Parlament,
und bereitete so die Entstehung des Unterhauses vor
(1265). Doch vermochte er sich nicht zu behaupten, son¬
dern unterlag den Waffen des Kronprinzen Eduard,
der seinem Vater die Freiheit und dem Lande die Ruhe
wieder gab.
IV. Italien.
1. Oberst alien.
Die Vortheile, welche die Papste in ihren Kämpfen
mit Heinrich IV., V. und Lothar II. davontrugen löse,
ten die Bande des Gehorsams immer mehr auf, die
Italien an Deutschland fesselten; und besonders strebten
die lombardischen Städte, in denen sich eine repu¬
blikanische Verfassung gestaltete, nach völliger Unabhäng¬
igkeit. Obgleich von inneren Parteikämpsen zerrissen,
in denen das mächtige Mailand und Pavia einander
gegenüber standen, vereitelten sie doch durch ihren Helden-
müthigen Widerstand und durch den Beistand der Päpste
alle Anstrengungen Friederich- I. und II., die sie zum
Gehorsam zurückbringen wollten. In den Zeiten des Kam¬
pfes mit den Hohenstaufen entstanden die Partheien der
Gibellinen (von Waiblingen, dem Stammschlosse
des Kaisers Konrad in Schwaben) und der Guelphen
(von Welf, dem Herzoge von Baiern), welche sich meh-
rere Jahrhunderte hindurch mit dem grimmigsten Hasse
verfolgten. Anfangs bezeichnet« man mit dem ersten Na¬
men die Anh ä n ge r des Kaisers, gewöhnlich der Adel,