von den Cardin alb-jsthöfen eingeweiht werden solle, 
wozu der Kaiser „gewiß seine Einwilligung geben 
werde, falls die Päpste für ihre Person jedes¬ 
mal darum ansuchen würden." Seit dieser Ver¬ 
ordnung nun geschah die Papstwahl von den sie¬ 
ben Cardinalbischöfen und 28 Cardinalpresbytern. 
Im zwölften Jahrhundert nahm man noch die 
Cardl'naldia.kon.en dazu, bis endlich spät, im 
sechzehnten Jahrhundert, durch Sixtus V. die 
Zahl der Wählenden, die nun durchweg Cardin 
näle genannt wurden, auf siebzig beschränkt 
ward. 
Die Cardinäle hatten den Rang über der; 
Fürsten und selbst über den Gesandten der Köni¬ 
ge. Noch jetzt besorgen sie die Regierungsge¬ 
schäfte des päpstlichen Stuhls, und der Papst 
bestätigt nur ihre Dekrete. Ihre Kleidung ist 
ein rother Hut, und ein langer Scharlachman¬ 
tel. Ihre Einkünfte ziehen sie aps reichen Pfrün¬ 
den, theils auch aus Familiengütern. 
Von päpstlichen Legaten findet sich schon km 
zehnten Jahrhundert eine Spur. Die Päpste 
nahmen sichs nämlich heraus, Gesandte an die 
Höfe herumzuschicken, die auf den christlichen 
Wandel der Fürsten und der Völker ihr Augen¬ 
merk richten sollten. Diese Menschen, zu denen 
die schlausten Köpfe ausgesucht wurden, mischten 
sich in alle Regierungösachen, ja in die Familien- 
Händel der Fürsten, drängten sich überall als,
	        
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