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sehn gegen diese selbstständigen Institute hätten
etwas ausrichten können, bis sie durch gänzliche
Veränderung der Lage, in welcher sie entstanden
waren selbst abstarven, thrtls indem Fürsten und
Sräore sich gemeinschaftlich verbanden, jedermann
Recht finden zu lassen, aber zu versprechen, es
nicht bet den heim icken Gerichten zu suchen,
theils indem bald andere Wege zum Recht zu ge,
langen, elngefüyrt wurden.
3r.
S ch w e i z e r.
(1418 — I4S0).
Durch Einheit und Kraft hatten dle Schwei,
zer, immer gegen Oestretch siegreich kämpfend,
und fett der Köstlicher Kirchenversammiung jene
Macht fast vernichtend, Ihre Selbstständtakett
Vollender. Aber allmältg, und schon bet jenem
Anlasse, entwickelte sich neben der Freihettsliebe,
Ehr eiz und Ländersucht, die norhwendtg bald
' dem gemeinschaftlichen Bundessinn gefährlich zu
* werden droheten. Dies zeigte sich schon im Bel,
ltnzoner Krieg, in welchem sie freilich von
einer überlegenen Macht, doch auch durch Ent,
zwetung geschwächt, bet Belllnzon von dem mat,