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Zweiter Zeitraum des Mittelalters: 752—1096.
sich selbst auszurüsten und den Kriegsdienst zu leisten; diejenigen aber,
deren Grundeigenthum geringer sei, sollten zusammentreten, so daß von
je vier Mausen ein Mann ausgerüstet werde. Der Freie, welcher dem
Aufgebote nicht Folge leistete, mußte den vollen Heerbann, das heißt
60 Schillinge zahlen; vermochte er dies nicht, so trat er so lange in
die Hörigkeit des Fürsten, bis die Strafe abgezahlt war. Die Geist¬
lichen, mit Ausnahme einiger Bischöfe, welche das Heer, aber nur geist¬
licher Verrichtungen wegen, begleiteten, waren vom Kriegsdienste frei,
jedoch stellten sie ihre dienstpflichtigen Leute wohlbewaffnet ins Feld.
Jeder Krieger mußte mit einer Lanze und einem Schilde, oder mit
einem Bogen und zwölf Pfeilen, wer zwölf Mansen besaß, auch mit
einem Harnisch versehen sein. Jeder mußte sich mit Lebensmitteln auf
drei Monate versorgen. Denjenigen, welcher ohne Erlaubniß des Für¬
sten das Heer verließ, traf nach alter Bestimmung Todesstrafe.
Die königlichen Einkünfte waren seit der Erhebung der Karolinger
auf den Thron bedeutend gestiegen. Durch die Vereinigung der zahl¬
reichen Besitzungen, Allodien und Beneficien dieses Hauses mit der
Krone, war die Zahl der Kammergüter oder königlichen Villen wiederum
sehr vermehrt*), und durch die einsichtige Bewirthschaftung der¬
selben, welche Karl anordnete, ihr Ertrag bedeutend gesteigert worden.
Die früher freiwilligen jährlichen Geschenke, welche ans den Reichsta¬
gen dargebracht wurden, waren ohne Zweifel dem größeren Ansehen
des Königs angemessen und würden jetzt als ein Recht gefordert. Tri¬
bute wurden von den abhängigen slavischen und awarischen Völkerschaf¬
ten gezahlt. Die Ausgaben konnten insofern nicht bedeutend sein, als
die zum Kriege Aufgebotenen sich selbst unterhalten mußten und die
Beamten nicht durch baare Besoldung, sondern meistens durch Benefi¬
cien für ihre Dienste belohnt wurden, und sie bestanden deßhalb vor¬
nehmlich in den Kosten der königlichen Hofhaltung.
36. Karl's des Großen Hof.
(Nach Friedr. Lorentz, Karl's des Großen Hof- und Privatleben in Friedrich
v. Ranmcr's historischem Taschenbuche 1832.)
Die Karolinger waren aus reichen Gutsbesitzern Könige geworden.
Sie blieben auch auf dem Throne, was sie vor Besteigung desselben
gewesen waren, und betrachteten den Grundbesitz als die fortwährende
Stütze der Gewalt, welche sie durch ihn errungen hatten. Karl der
Große zeichnete sich besonders als eifriger und verständiger Landwirth
aus und war nicht bloß darauf bedacht, seine über das ganze Reich
*) Hüllmann gibt in seiner deutschen Finanzgeschichte (S. 20—35) des Mit¬
telalters ein Berzeichniß von 123 in der karolingischen Zeit urkundlich vor¬
kommenden Reichsdomänen.