Full text: Die Geschichte des Mittelalters (Bd. 2)

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Zweiter Zeitraum des Mittelalters: 752—1096. 
sich selbst auszurüsten und den Kriegsdienst zu leisten; diejenigen aber, 
deren Grundeigenthum geringer sei, sollten zusammentreten, so daß von 
je vier Mausen ein Mann ausgerüstet werde. Der Freie, welcher dem 
Aufgebote nicht Folge leistete, mußte den vollen Heerbann, das heißt 
60 Schillinge zahlen; vermochte er dies nicht, so trat er so lange in 
die Hörigkeit des Fürsten, bis die Strafe abgezahlt war. Die Geist¬ 
lichen, mit Ausnahme einiger Bischöfe, welche das Heer, aber nur geist¬ 
licher Verrichtungen wegen, begleiteten, waren vom Kriegsdienste frei, 
jedoch stellten sie ihre dienstpflichtigen Leute wohlbewaffnet ins Feld. 
Jeder Krieger mußte mit einer Lanze und einem Schilde, oder mit 
einem Bogen und zwölf Pfeilen, wer zwölf Mansen besaß, auch mit 
einem Harnisch versehen sein. Jeder mußte sich mit Lebensmitteln auf 
drei Monate versorgen. Denjenigen, welcher ohne Erlaubniß des Für¬ 
sten das Heer verließ, traf nach alter Bestimmung Todesstrafe. 
Die königlichen Einkünfte waren seit der Erhebung der Karolinger 
auf den Thron bedeutend gestiegen. Durch die Vereinigung der zahl¬ 
reichen Besitzungen, Allodien und Beneficien dieses Hauses mit der 
Krone, war die Zahl der Kammergüter oder königlichen Villen wiederum 
sehr vermehrt*), und durch die einsichtige Bewirthschaftung der¬ 
selben, welche Karl anordnete, ihr Ertrag bedeutend gesteigert worden. 
Die früher freiwilligen jährlichen Geschenke, welche ans den Reichsta¬ 
gen dargebracht wurden, waren ohne Zweifel dem größeren Ansehen 
des Königs angemessen und würden jetzt als ein Recht gefordert. Tri¬ 
bute wurden von den abhängigen slavischen und awarischen Völkerschaf¬ 
ten gezahlt. Die Ausgaben konnten insofern nicht bedeutend sein, als 
die zum Kriege Aufgebotenen sich selbst unterhalten mußten und die 
Beamten nicht durch baare Besoldung, sondern meistens durch Benefi¬ 
cien für ihre Dienste belohnt wurden, und sie bestanden deßhalb vor¬ 
nehmlich in den Kosten der königlichen Hofhaltung. 
36. Karl's des Großen Hof. 
(Nach Friedr. Lorentz, Karl's des Großen Hof- und Privatleben in Friedrich 
v. Ranmcr's historischem Taschenbuche 1832.) 
Die Karolinger waren aus reichen Gutsbesitzern Könige geworden. 
Sie blieben auch auf dem Throne, was sie vor Besteigung desselben 
gewesen waren, und betrachteten den Grundbesitz als die fortwährende 
Stütze der Gewalt, welche sie durch ihn errungen hatten. Karl der 
Große zeichnete sich besonders als eifriger und verständiger Landwirth 
aus und war nicht bloß darauf bedacht, seine über das ganze Reich 
*) Hüllmann gibt in seiner deutschen Finanzgeschichte (S. 20—35) des Mit¬ 
telalters ein Berzeichniß von 123 in der karolingischen Zeit urkundlich vor¬ 
kommenden Reichsdomänen.
	        
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