Metadata: Die Geschichte des Mittelalters (Bd. 2)

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Vierter Zeitraum des Mittelalters: 12,3— 3492, 
Mann des Mittelalters, sondern der neueren Zeit, verkannt in der Ei¬ 
nigen. Diese wollte Glanz, Empfindung, Phantasie, und er bot nur 
Nützliches, Berechnung, Verstand. Er lächelt zu dem dringenden Auf¬ 
rufe des begeisterten Petrarca, den Thron der Cäsaren wieder aufzu¬ 
richten, und zürnet nicht, als ihm der Dichter lebhafte, ja, scharfe Vor¬ 
würfe macht, es nicht gethan zu haben. Er ladet ihn zu sich, über¬ 
häuft ihn mit Güte und bittet ihn, die Prinzen, seine Kinder, zu er¬ 
ziehen. Karl weiß besser, als Petrarca, wie ungern die Deutschen nach 
Italien ziehen und wie noch weniger gern die Italiener deutsche Herr¬ 
schaft ertragen. 
Nachdem er endlich am 5. April 1355 die Kaiserkrone empfangen, 
verließ er noch an demselben Tage die ewige Stadt und ging nach 
Deutschland zurück, um die Verfassung des Reiches in ihren Haupt¬ 
punkten durch ein Reichsgrundgesetz, woran es noch immer mangelte, 
zu begründen und zu befestigen. Er berief deßhalb alle Reichsständc 
zu einem allgemeinen Reichstage nach Nürnberg. Es sollte hier ver¬ 
handelt werden über die Ordnung der Königswahl, über die Bestimmung 
der Länder, ans denen das Wahlrecht ruhe und die Erbfolge in densel¬ 
ben, über das Reichsvicariat bei Erledigung des Thrones, über einen 
allgemeinen Landfrieden und noch manches Andere. Besonders war das 
Wahlrecht der weltlichen Fürstenhäuser durch eine bestimmte Norm fest¬ 
zustellen, da deren Mangel zum Theil die streitigen Königswahlen be¬ 
fördert hatte. Demnach wurde in dem wittelsbachischen Hause, welches 
Baiern und die Pfalz besaß, die Kurwürde mit dem Truchseßamt dem 
Besitzer der Pfalz bei Rhein zugesprochen, eben so im sächsischen Her¬ 
zogshanse die Kurstimme mit dem Marschallamte der Linie Sachsen- 
Wittenberg als Besitzerin des Stammlandes, mit Ausschluß von Sach¬ 
sen-Lauenburg. Die brandenburgische Kurstimme und das Erzkämmerer¬ 
amt sprach Karl dem jetzigen Besitzer der Marken, Ludwig dem Römer, 
zu und schloß dadurch seinen Hauptgegner, den Bruder Ludwig's des 
Römers, Ludwig den Aelteren, jetzt Herzog in Oberbaiern, davon aus. 
Die böhmische Kurstimme und das Erzschenkenamt wurde einfach bestä¬ 
tigt, indem hier kein Mitbewerber auftrat. Am 10. Januar 1356 
wurden 23 Bestimmungen dieses neuen Reichsgrundgesetzes zu Nürnberg 
öffentlich bekannt gemacht und zur Erledigung der übrigen Punkte ein 
Reichstag nach Metz ausgeschrieben, auf welchem noch 7 Punkte 
hinzugefügt und das Ganze am 25. December 1356 als Reichsgrund¬ 
gesetz öffentlich bekannt gemacht wurde. Der Hauptinhalt dieser soge¬ 
nannten goldenen Bulle ist folgender: 
Sobald der Kaiser tobt ist, soll der Kurfürst von Mainz dieses 
innerhalb eines Monates, vom Tage des Bekanntwerdens an, den übri¬ 
gen Kurfürsten zu wissen thun und sie auffordern, sich innerhalb dreier 
Monate persönlich oder durch Gesandte nach Frankfurt zur Wahl zu 
begeben. Wenn der Kurfürst von Mainz dieses versäumt, so sollen die 
Kurfürsten sich dennoch innerhalb dreier Monate zu demselben Zwecke 
zu Frankfurt einfinden. Am Tage nach dem Einzuge in Frankfurt sollen
	        
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