Full text: Das Mittelalter und die Neuzeit (Teil 2)

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Die Neuzeit. 
Einverständnis zwischen den Herrschern von Deutschland, Rußland und 
vr^ikaiser- Osterreich herbei, den sogenannten Dreikaiserbund 1872. Leider 
wurde dies Einvernehmen nach einigen Jahren durch orientalische Wirren 
gestört. Huf der Balkanhalbinsel lehnten sich die christlich - slawischen 
Bosnier, Serben, Bulgaren gegen die türkische Herrschaft auf. Rußland 
nahm ihre Partei und erklärte den Türken den Krieg. Der russisch - 
türkische Krieg (1877—1878) führte trotz tapferer Gegenwehr der 
Türken zu einem für sie ungünstigen Frieden. Da traten England und 
Österreich für den Sultan ein, und es drohte ein gefährlicher Krieg zwischen 
den europäischen Großmächten auszubrechen. Ruf Rußlands Bitte lud 
Bismarck zur Schlichtung des Streites Vertreter der Großmächte zu einem 
Kongreß Kongreß nach Berlin. Durch den Berliner Kongreß 1878 unter 
1878 Bismarcks Vorsitz wurden die Länder Rumänien, Serbien und Montenegro 
von der Türkei unabhängig, Bulgarien ein Fürstentum unter türkischer 
(Oberhoheit, Bosnien kam unter österreichische, die Insel Typern unter eng¬ 
lische Verwaltung. Rußland erhielt Bessarabien und Gebietsteile am 
Kaukasus; es fühlte sich trotz Bismarcks redlicher Dienste beeinträchtigt 
und wandte sich seitdem Frankreich zu. Deutschland schloß deshalb ein 
förmliches Bündnis mit Österreich 1879; als diesem auch Italien beitrat, 
wo 1878 auf Viktor (Emanuel dessen Sohn Humbert gefolgt war, entstand 
Dreibund der Dreib und 1883, der jetzt noch eine Friedensgewähr bildet. 
3. Seemacht und Kolonien. Jenseits des Meeres war der 
Deutsche bisher fast recht- und schutzlos gewesen; denn die Kriegsflotte 
Preußens und später des Norddeutschen Bundes war klein. Die Grün- 
Kriegsflotte dung einer deutschen Kriegsflotte ermöglichte einen kräftigeren 
Schutz des mächtig anwachsenden deutschen Seehandels und der Deutschen 
im Auslände. Der neuerwachte deutsche Unternehmungsgeist ging nun 
Kolonien auch an die Begründung deutscher Kolonien. Noch unter 
Wilhelms I. Regierung wurden in Afrika die Gebiete Deutsch-Südwest- 
afrika, Kamerun, Togo, Deutsch-Gstafrika und in der Südsee Kaiser- 
lvilhelmsland auf Neuguinea, der Bismarckarchipel, die Salomonsinseln 
und Marschallinseln für Deutschland gewonnen. 
4. Stärkung der inneren Einheit. Das neue Deutsche Reich 
erschien nicht nur nach außen als ein kraftvoller (Einheitsstaat; auch seine 
innere (Einheit wurde durch zweckmäßige (Einrichtungen gefördert. 
Gerichts- So wurde ein einheitliches deutsches Recht geschaffen. 3u- 
mefen nächst erhielt das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes im ganzen 
Reichsgebiet Geltung. Dann wurde eine einheitliche Gerichtsordnung ein¬ 
geführt ; als oberstes Gericht wurde das Reichsgericht zu Leipzig eingesetzt, 
unter ihm stehen die Oberlandesgerichte, Landesgerichte und Amtsgerichte.
	        
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