46 Erstes Buch. Dritter Abschnitt.
und Wilhelm, welche das Erbe des Vaters theilten, erhielt ersterer wegen
seiner Wallfahrt nach dem gelobten Lande, den Beinamen <5e Graecia.
Durch Veräußerungen von seiner Seite geriethen Duderstadt und Gieboldehau¬
sen 1334 in die Hände des Erzbischofs zu Mainz. Sein Sohn Otto war
ein kecker Jüngling, der die Heimath verließ, um in der Fremde zu streiten.
Weil er die Ansprüche der Königin Johanna von Neapel mit starker Hand
vertheidigte, wählte ihn dieselbe zum Gemahl und beschenkte ihn mit dem
Fürstenthume Tarent. Nach dem Tode von diesem Otto Tarentinus besaß
Ernst das ganze Fürstenthum seines Vaters, Heinrichs des Wunderlichen.
Den Sohn von Ernst, Albrecht II., finden wir mit dem Namen des Her¬
zogs zum Salze bezeichnet, weil er auf Salz der Helden zu wohnen pflegte.
Von hier aus durchstreifte er befehdend die Nachbarschaft, ohne der Dro¬
hungen des Landgrafen Friedrich von Thüringen zu achten. Deßhalb zog
der Landgraf mit einem stattlichen Heere, welchem sich die Bürger mehrerer
von den grubenhagenschen Rittern beschädigten Stad e zugesellt hatten, ge¬
gen Albrecht, belagerte Eimbeck und Salz der Helden, und zerstörte die
Schlösser vieler grubenhagenschen Lehensmanner.
Im Jahre 1384 starb Herzog Albrecht II-, und wurde in der fürstli¬
chen Gruft zu Eimbeck beigesetzt.
Drittes Kapitel.
Göttingische Linie.
Von Albrecht dem Feisten bis zum Tode Otto's des Quaden-
1279 bis 1394.
Nach dem Tode seines Bruders Wilhelm verlegte Albrecht der Feiste
seine Hofhaltung von dem Schlosse Bollruz in Göttingen nach Braun¬
schweig und abwechselnd nach Wolfenbüttel. Wahrend seiner Regierung wurde
auch im Lande Braunschweig der Orden der Tempelherrn seiner dortigen
Besitzungen nach dem Spruche des Eoncils zu Vienne beraubt. Nachdem
Albrecht der Feiste, welcher unter anderen Gütern das Schloß Nienover im
Solling durch Kauf an sich brachte, 1318 starb, folgten ihm seine Söhne
Otto, Magnus und Ernst gemeinschaftlich, bis nach dem Abscheiden Otto's
des Milden (largus), 1344, dessen Brüder das väterliche Erbe theilten, so
daß Magnus das Land Braunschweig, Ernst aber das Land Oberwald er¬
warb. Auf den letzgenannten folgte 1367 sein Sohn Otto, genannt der