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Hier unterschieden sie sich seit dieser Zeit als Ost-
phalen, Osisachsen (gegen die Elbe hin), West-
phalen (gegen den Rhein zu) und Engern (zwi¬
schen den Ostphalen und Weftphalen).
Exarch und Exarchat.
(Venedig.)
Noch blieb jedoch von den Langobarden ein
bedeutender Theil Italiens unerobert. Nament¬
lich gehörten dazu die Städte Ravenna, Adria,
Ferrara, Imola, Faenza und andere deS bedeu¬
tenden Gebietes von Italien, welches man nach¬
mals die Romagna genannt hat, ingleichen die
Pentapolis oder die fünf Seestädte (Rimini, Pe-
saro, Fand, Sinigaglia und Ankona) und fast die
ganze Küste von Unteritalicn mit den besonder-
ansehnlichen Städten Amalfia und Cajeta, so
wie denn auch Rom mit seinem Gebiete und Ne-
apolis. Auch erhielt sich Sicilien von den Lon¬
gobarden unbesetzt. Longinus traf nun aber
mit Genehmigung des Justin us II. folgende
Anordnung. Die erst erwähnten Städte (alle die
zu der nachmals so genannten Romagna gehörten)
und auch die Penrapolis standen unter seiner un¬
mittelbaren Aufsicht, aber die Städte Rom und
Neapolis, so wie Amalfia und Cajeta, setzte er
unter einen besonderen Dux (Herzog), deren je¬
der jedoch unter seinem Befehle stand. Sicilien
hatte einen besonderen Statthalter. Als Cxar-
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