Zeugen geführt; doch war auch die Feuer-und Wasser¬
probe und der gerichtliche Zweikampf noch üblich, wenn
keine andern hinreichenden Beweise da waren.
Könnten die Menschen durch strenge Strafen gebes¬
sert werden, so müßten sie im Mittelalter Muster der
Tugend gewesen seyn; leider aber waren sie zu keiner
Zeit schlechter, und nie fielen täglich so viele Verbrechen
aller Art vor.
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Adel und Ritterschaft.
(I. litt — »72.)
Den Unterschied unter hohem und niederm Adel habe
ich euch bereits erklärt. Zu dem ersteren kamen nun
auch unter de» schwäbischen Kaisern die Barone oder
Freiherren, die, ohne Grafen oder Fürsten zu seyn,
doch wie Fürsten und Grafen, die meisten landesherr¬
lichen Rechte ausübten, und dem Kaiser unmittelbar
Unterworfen waren. Nach der Auflösung der großen
Herzogthümer Schwaben und Franken entstanden eine
Menge solcher Freiherren.
Auch die gemeinen Edelleute standen in großem An¬
sehen, und hatten viele Vorrechte mit dem hohen Adel
gemein. Sie wurden, wie diese, mit der Ritterwürde
geschmückt, durften den Turnieren beiwohnen, saßen
öfters mit Fürsten und Grafen zu Gericht U. s. w.
In den Städten bildete sich jetzt auch ein ganz neuer
Adel, nämlich der Adel der Patrizier, das heißt,
derjenigen Familien, die ausschließlich die Stadtregie¬
rung führten und sich bis auf unsere Tage in großem
Ansehen erhielten.