Full text: [Th. 2, [Schülerbd.]] (Th. 2)

Won 476 bis 768 n. Chr. 
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bemüht, gute Sitte und die alte Kirchenzncht unter de» Geistliche» 
wieder herzustellen. Bei allen seinen Unternehinnnge» that er 
übrigens nichts Wichtiges ohne Anfrage und Einverständniß mit 
dem Papste. Dieser ernannte ihn daher im I. 732 zu seinem 
Generalvikar in Deutschland und bestätigte seine Ernenniuig zum 
Erzbischöfe in Mainz, welche im I. 746 durch Pipi» und Karlmann 
geschehe» war. Dessen ohngeachlet widmete er fortwährend seine 
Kräfte der Bekehrung der Heiden, durch die er dann im I. 755 
bei den Friesen unweit Dorkum den Martyrertod fand. 
Durch seine Bemühungen vorzüglich wurde die rbmisch-katho- , 
lische Kirche die allein herrschende in Deutschland, wie sie es bereits 
in den übrige» Ländern des Oreidents war. Ihr Lehrbegriff, ihr 
Cultus, ihr Ritus, selbst die lateinische Sprache wurde in derselben 
als Kirchensprache eingeführt. Der Papst, dessen Macht und An¬ 
sehen durch die Erlangung einer weltlichen Herrschaft befestiget und 
vergrößert worden war, wurde als das allgemeine Oberhaupt der 
christlichen Kirche anerkannt; sein Ausspruch in zweifelhaften oder 
streitigen Gegenständen der Kirche als entscheidend angenommen; 
von ihm die Rechtgläubigkeit der Erzbischöfe geprüft und durch Ueber- 
sendung des Palliums bestätiget. Aber auch der Einfluß der übrigen 
Geistlichkeit vergrößerte sich immer mehr. Dazu trug vorzüglich bei, 
daß sie die einzigen Inhaber gelehrterKennrnisse waren und deßhalb 
am Hofe und bei allen schriftlichen Geschäften unentbehrlich wurden. 
Durch fromme Schenkungen und Vermächtnisse wurde die Kirche 
reich, besonders an liegende» Gütern, und die Bischöfe sowohl, als 
die ihnen untergeordnete» Geistlichen erlangten dadurch, alö die 
größten Gutsbesitzer, auch den bedeutendsten Einfluß i» alle» Staats¬ 
angelegenheiten. Außerdem wurde der höhere und niedere Klerus 
auch im Occident frei von den weltlichen Gerichte» und gewann 
sogar vermittelst des Rechtes der Zufiuchtsfreiheit für Verbrecher 
(jus asyli) und der Kirchen-Iurisdiktion einen vielfachen Einfluß 
auf die weltliche Gerichtsbarkeit. So wurde durch die Kirche »nd 
ihre Häupter jene Einheit gegeben, ohne welche bei dem herrschenden 
Feudalsystem und den lange dauernden Kämpfen mit den Araber», 
Normannen. Ungarn und Wenden die Verfassungen, die Bildung 
von Europa schwer oder wohl ganz unmöglich gewesen waren.
	        
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