Won 476 bis 768 n. Chr.
23
bemüht, gute Sitte und die alte Kirchenzncht unter de» Geistliche»
wieder herzustellen. Bei allen seinen Unternehinnnge» that er
übrigens nichts Wichtiges ohne Anfrage und Einverständniß mit
dem Papste. Dieser ernannte ihn daher im I. 732 zu seinem
Generalvikar in Deutschland und bestätigte seine Ernenniuig zum
Erzbischöfe in Mainz, welche im I. 746 durch Pipi» und Karlmann
geschehe» war. Dessen ohngeachlet widmete er fortwährend seine
Kräfte der Bekehrung der Heiden, durch die er dann im I. 755
bei den Friesen unweit Dorkum den Martyrertod fand.
Durch seine Bemühungen vorzüglich wurde die rbmisch-katho- ,
lische Kirche die allein herrschende in Deutschland, wie sie es bereits
in den übrige» Ländern des Oreidents war. Ihr Lehrbegriff, ihr
Cultus, ihr Ritus, selbst die lateinische Sprache wurde in derselben
als Kirchensprache eingeführt. Der Papst, dessen Macht und An¬
sehen durch die Erlangung einer weltlichen Herrschaft befestiget und
vergrößert worden war, wurde als das allgemeine Oberhaupt der
christlichen Kirche anerkannt; sein Ausspruch in zweifelhaften oder
streitigen Gegenständen der Kirche als entscheidend angenommen;
von ihm die Rechtgläubigkeit der Erzbischöfe geprüft und durch Ueber-
sendung des Palliums bestätiget. Aber auch der Einfluß der übrigen
Geistlichkeit vergrößerte sich immer mehr. Dazu trug vorzüglich bei,
daß sie die einzigen Inhaber gelehrterKennrnisse waren und deßhalb
am Hofe und bei allen schriftlichen Geschäften unentbehrlich wurden.
Durch fromme Schenkungen und Vermächtnisse wurde die Kirche
reich, besonders an liegende» Gütern, und die Bischöfe sowohl, als
die ihnen untergeordnete» Geistlichen erlangten dadurch, alö die
größten Gutsbesitzer, auch den bedeutendsten Einfluß i» alle» Staats¬
angelegenheiten. Außerdem wurde der höhere und niedere Klerus
auch im Occident frei von den weltlichen Gerichte» und gewann
sogar vermittelst des Rechtes der Zufiuchtsfreiheit für Verbrecher
(jus asyli) und der Kirchen-Iurisdiktion einen vielfachen Einfluß
auf die weltliche Gerichtsbarkeit. So wurde durch die Kirche »nd
ihre Häupter jene Einheit gegeben, ohne welche bei dem herrschenden
Feudalsystem und den lange dauernden Kämpfen mit den Araber»,
Normannen. Ungarn und Wenden die Verfassungen, die Bildung
von Europa schwer oder wohl ganz unmöglich gewesen waren.