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mergericht wider ihn angebrachten Klagen zurück zu
nehmen (1563).
Allein der Kaiser, dem diese Gewaltthatigkeiten zu
Ohren kamen, behandelte dieselben als einen Landfrie¬
densbruch, und erklärte den Grumbach, mit seinem An¬
hänge, in die Acht. Grumbach begab sich jetzt nach
Gotha, unter den Schutz des Herzogs, der sich seiner
annahm, und sich durch keine Vorstellungen bewegen
ließ, ihn auszuliefern. Kaiser Ferdinand I. starb
unter diesen Umständen; allein die Reichsacht wurde
unter Marimilian II. wiederholt, und dem Herzog
ebenfalls, bei Strafe der Reichsacht, geboten, den Grum¬
bach mit seinen Gehülfen einzuziehen und in sichere Ver¬
wahrung zu nehmen. Allein Johan «Friedrich achtete
auf dieß alles nicht; und so kam es denn wirklich so
weit, daß ein Reichs -Erecntionshcer gegen Gotha an¬
rückte. Selbst jetzt wollte der Herzog nicht nachgeben;
er vertheidigte sich einige Monate lang, bis endlich die
Besatzung, aufgebracht über die Hartnäckigkeit, mit wel¬
cher ihr Fürst einen geächteten Mörder in Schutz nahm,
sich der Person dieses Grumbachs bemächtigte, ihn irr
Verwahrung brachte, und dem Kurfürsten August von
Sachsen, der das Erecutionsheer befehligte, die Thore
öffnete. Grumbach und der Herzog wurden gefangen
genommen, und letzterer nach Dresden abgeführt.
Grumbachs Schicksal war schrecklich. Er wurde ge¬
foltert und durch Martern zum Gestandniß aller seiner
Unthaten gezwungen; dann geviertheilt, das heißt von
Pferden lebendig in vier Stücke zerrissen. Wahrend die
Pferde an seinen Gliedern zogen, schlitzte ihm der
Scharfrichter den Leib auf, riß ihm das Herz aus der
Brust, und schlug es ihm ins Gesicht mit den Worten:
Siche da, Grumbach, dein falsches Herz! Drei von
seinen Mitschuldigen wurden enthauptet und zwei ge¬
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