Full text: Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus

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und deren organische Gestaltung, die Sicherung 
unserer Grenzen, die Unabhängigkeit unserer 
nationalen Rechtsentwickelung. 
Das neueDeutfchland, wie es aus der Feuer¬ 
probe des gegenwärtigen Krieges hervorgegangen 
ist, wird ein zuverlässiger Bürge des europäischen 
Friedens sein, weil es stark und selbstbewußt genug ist, um 
sich die Ordnung seiner eigenen Angelegenheiten als sein aus¬ 
schließliches , aber auch ausreichendes und zufriedenstellendes 
Erbteil zu bewahren. 
Möge dem Deutschen Reichskriege, den wir so ruhmreich 
geführt, ein nicht minder glorreicher Reichsfrieden folgen, und 
möge die Aufgabe des deutschen Volkes fortan darin beschlossen 
sein, sich in dem Wettkampfe um die Güter des Friedens als 
Sieger zu beweisen. Das walte Gott!" 
Der endgültige Frieden mit Frankreich kam zu 
Frankfurt a. M., wohin Fürst Bismarck sich begeben 
hatte, am 10. Mai zustande, und regelte mit den Fristen 
der Zahlung der Frankreich auferlegten Kriegsentschädigung 
auch die Fristen der Räumung des noch von deutschen Truppen 
besetzten französischen Gebietes. Fürst Bismarck konnte bei 
Mitteilung des Vertrags an den Reichstag die Hoffnung aus¬ 
sprechen, daß dieser Frieden ein dauerhafter und segensreicher 
sein werde, und daß wir der gewonnenen Bürgschaften gegen 
einen etwa wiederholten Angriff auf lange Zeit nicht bedürfen 
mögen. 
Nachdem der Frieden endgültig geschlossen war, fand das 
eigentliche S i e g e s f e st mit der feierlichen Enthüllung des 
Denkmals des Königs Friedrich Wilhelm III. im Berliner 
Lustgarten statt. Bei dem Festmahl brachte der Kaiser erst ein 
Hoch auf Volk und Heer aus, dann „in Dankbarkeit" auf das 
jetzt geeinte Deutschland, sowie alle seine Fürsten. 
9ioch einmal sollte der Kampf um die Heeresorganisation, 
welcher die ersten Jahre der Regierung König Wilhelms erfüllt 
hatte, sich erneuen, aber die jetzt zur Geltung gelangende Stim¬ 
mung zeigte, welche Wandelung in den Geistern vorgegangen war. 
Bei der Ausdehnung der preußischen Heeres-Einrichtungen durch 
ein Reichs-Militärgesetz wurde von der Regierung vorgeschlagen, 
die Stärke der Armee auch fernerhin „bis zum Erlaß einer
	        
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