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und deren organische Gestaltung, die Sicherung
unserer Grenzen, die Unabhängigkeit unserer
nationalen Rechtsentwickelung.
Das neueDeutfchland, wie es aus der Feuer¬
probe des gegenwärtigen Krieges hervorgegangen
ist, wird ein zuverlässiger Bürge des europäischen
Friedens sein, weil es stark und selbstbewußt genug ist, um
sich die Ordnung seiner eigenen Angelegenheiten als sein aus¬
schließliches , aber auch ausreichendes und zufriedenstellendes
Erbteil zu bewahren.
Möge dem Deutschen Reichskriege, den wir so ruhmreich
geführt, ein nicht minder glorreicher Reichsfrieden folgen, und
möge die Aufgabe des deutschen Volkes fortan darin beschlossen
sein, sich in dem Wettkampfe um die Güter des Friedens als
Sieger zu beweisen. Das walte Gott!"
Der endgültige Frieden mit Frankreich kam zu
Frankfurt a. M., wohin Fürst Bismarck sich begeben
hatte, am 10. Mai zustande, und regelte mit den Fristen
der Zahlung der Frankreich auferlegten Kriegsentschädigung
auch die Fristen der Räumung des noch von deutschen Truppen
besetzten französischen Gebietes. Fürst Bismarck konnte bei
Mitteilung des Vertrags an den Reichstag die Hoffnung aus¬
sprechen, daß dieser Frieden ein dauerhafter und segensreicher
sein werde, und daß wir der gewonnenen Bürgschaften gegen
einen etwa wiederholten Angriff auf lange Zeit nicht bedürfen
mögen.
Nachdem der Frieden endgültig geschlossen war, fand das
eigentliche S i e g e s f e st mit der feierlichen Enthüllung des
Denkmals des Königs Friedrich Wilhelm III. im Berliner
Lustgarten statt. Bei dem Festmahl brachte der Kaiser erst ein
Hoch auf Volk und Heer aus, dann „in Dankbarkeit" auf das
jetzt geeinte Deutschland, sowie alle seine Fürsten.
9ioch einmal sollte der Kampf um die Heeresorganisation,
welcher die ersten Jahre der Regierung König Wilhelms erfüllt
hatte, sich erneuen, aber die jetzt zur Geltung gelangende Stim¬
mung zeigte, welche Wandelung in den Geistern vorgegangen war.
Bei der Ausdehnung der preußischen Heeres-Einrichtungen durch
ein Reichs-Militärgesetz wurde von der Regierung vorgeschlagen,
die Stärke der Armee auch fernerhin „bis zum Erlaß einer