Full text: Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit

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Deutscher Bund — Freie Städte. 
23 — 26. Die 4 freien Städte (mit den Gebieten 389000 Seelen). 
Es sind die 3 hansischen: Lübeck. Hamburg, Bremen; und der Sitz des 
Bundestags Frankfurt. Von der Hanse ist oben S. 109 die Rede gewesen. 
Ferner ist S. 87. 103 und 184 nachzusehen. 
a) Lübeck, nebst Gebiet und der Hälfte des mit Hamburg gemeinschaft¬ 
lich besessenen Amts Bergedorf. 7 Qm. und 54000 Bew. Der Senat bestand 
aus 4 Burgemeistern und 16 Rathsverwaudten, die Bürgerschaft aus 12 Colle- 
gien, jedes mit einer Stimme. Seit 1848 gibt es 20 auf Lebenszeit ernannte 
Senatoren, die aus ihrer Mitte die zwei Burgemeister wählen; die Bür- 
gerschüft aber besteht aus 120 Mitgliedern, auf 6 Jahre gewählt und zwar 
nach allgemeinem Wahlrechte. — Orte: Lübeck mit 30000 Einw., Travemünde 
der Hafen. 
b) Hamburg nebst dem Gebiet umher und dem links von der Elbmün¬ 
dung gelegenen Amt Ritzebüttel 6 Qm. und 200000 Bew. Hiebei ist das Amt 
Bergedorf zur Hälfte mitgerechnet. Der Senat besteht aus 4 Burgemeistern, 
4 Syndiken, 24 Juristen und Handelsleuten, und 4 Secretairen. Aus der erb 
gesessenen Bürgerschaft ist das Colleg der Hundert achtziger, aus diesem das der 
Sechziger, aus diesem das der 15 Oberalteu gebildet. Nach neulichem Beschluß 
so: 2 Burgemeister, vom Senat auf ein Jahr gewählt. Senatoren 15, 
wovon 6 Handelsleute und 7 Juristen und Kameralisten. Bürgerschaft 192, 
deren 48 von den Grundbesitzern, und 48 von den Gerichts- , Handels- und 
Schulbehörden, die übrigen von allen Bürgern gewählt werden. Die Bürger¬ 
schaft wählt aus ihrer Mitre einen Ausschuß von 20 Personen, der nöthigen- 
falls dem Senat beisteht. Orte: Hamburg mit 150000 E., Billwerder und 
Bergedorf kleine Städte. Cuxhafe.n. Das Hamburger Staatsbudget beträgt 
7 Mill. Mark, die Staatsschuld 25 Millionen. Die Rhederei fortdauernd im 
Wachsen, bestand am Ende des I. 1853 ans 408 Seeschiffen von 63847 Lasten. 
c) Bremen. 5 Qm. und 80000 E. Bisher war der Senat (4 Burge¬ 
meister , 2 Syndiken, 24 Rathsherrn) vollziehende Gewalt; die gesetzgebende 
theilte er mit der Bürgerschaft. Seit dem April 1849 so: Senatoren 16, 
auf Lebenszeit gewählt und zwar zur Hälfte aus Gelehrten (Juristen) zur Hälfte 
aus Kaufleuten. Die Bürgerschaft 300 Personen, von allen Bürgern ge¬ 
wählt; sie wird zur Hälfte von 2 zu 2 Jahren erneuert. — Orte: Bremen 
12 Meil. von Hamburg, mit 56000 E. und 243 Seeschiflen von 37000 Lasten. 
Der neue aufblühende Bremerhafen liegt 7 Meil. unterhalb der Stadt; er zählt 
schon 3500 Einw. 
cl) Frankfurt. 2’/2 Qm. 73000 Seelen. Der Senat, 42 Mitglieder 
stark, mit 2 von ihm jährlich gewählten Burgemeistern an der Spitze, übt die 
vollziehende Gewalt. Der gesetzgebende Körper besteht aus 20 Senatoren, 
20 Mitgliedern des ständigen Bürgerausschusses, 45 von der christlichen Bürger¬ 
schaft gewählten, und 9 Repräsentanten des Landes. — Orte: Frankfurt am 
Main mit 62000 E., wovon 6000 Katholiken und über 6000 Juden. Die 
Bundesbesatzung beträgt nahe an 5000 M. Bornheim, Nieder- und Ober¬ 
rad , Bonames.
	        
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