Full text: Lehrbuch der allgemeinen Geographie

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Einleitung. 
4. bie republikanische Verfassung ist diejenige, wo meh¬ 
rere Personen herrschen. Nachdem diese nun entweder aus 
den Vornehmsten, aus dem Adel, oder aus den, vom 
Volke selbst ernannten, und von demselben abhängigen 
Repräsentanten, bestehen; so heißt die republikanische Ver¬ 
fassung aristokratisch oder demokratisch. Wo keine 
bestimmte Oberherrschaft ist, und jeder thut, was ihm gut 
dünkt, da ist Anarchie. Wo nur Wenige die angemaßte 
Gewalt ausüben, da ist Oligarchie, und wo der Pöbel 
herrscht, Ochlokratie. 
§. 5. 
Zur Erhaltung der äußern Sicherheit des Staats dient 
die Kriegsmacht, welche in Land- und Seemacht abgetheilt 
wird. Die Landmacht besteht aus Infanterie, Kavallerie, Ar¬ 
tillerie — alle nach Regimentern eingetheilt; die Seemacht ans 
einer Anzahl Kriegsschiffe. Kriegsschiffe vom ersten bis vierten 
Range führen 44 bis 120 Kanonen, und heißen Linien- 
Schiffe, weil sie bey dem Seetreffen gewöhnlich eine Linie 
bilden. Eine Anzahl von »0 und mehreren Kriegsschiffen heißt 
eine Flottez die geringere Anzahl ein Geschwader.
	        
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