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Kap. 2. Von der Religion.
bannt verknüpfte Dumpfheit des Bewußtseyns, welche alle
amerikanischen Völkerschaften charakterisirt, — wenn der sie
auszeichnende starre Gleichmuth des Lebens, die Gefühllosig¬
keit, der fatalistische Jndifferentismus, welche aus jener un¬
klaren Dumpfheit erzeugt und von der ifolirenden physischen
Natur ihrer Heimath genährt wurden, bis zur vollkommen
passiven Unterwerfung unter die letztere, bis zu jener erdrük-
kenden, selbstvernichtenden Fiigsamkeit unter das Joch Frem¬
der geführt haben, gegen welches sich nur hie und da, den
krampfhaften Zuckungen eines Sterbenden vergleichbar, eini¬
ger Widerstand geregt hat. —
§♦ 16. Heidenthum der malayischen Menschheit.
Unter den Malayen findet sich eben so wenig als unter
den Amerikanern eine eigenthümliche, charakteristisch aus¬
gebildete Form der religiösen Vorstellungen, was als ein neuer
Beweis für das Zerfallen der Menschheit in drei (nicht in
fünf) Varietäten angeführt werden könnte. — Die religiösen
Ansichten und Meinungen bewegen sich, bei den von frem¬
den Einwirkungen freigebliebenen australischen Stämmen, in
einer dunklen, verworrenen Naturanschauung, welcher, wenn
man nach beit wenigen darüber vorhandenen, unzusammen-
hängenden Nachrichten urtheilen soll, ein eigenthümlicher und
systematisch durchgeführter Grundgedanke mangelt. — „Wie
jene Inseln," sagt Stuhr*), „verworren neben einander im
Meere gelagert sind, und in ihrer zerrissenen Gestalt das
Bild eines vergeblich gebliebenen, nicht zu einer in sich über¬
einstimmenden Durchbildung gediehenen Ringens des Festen,
dem Flüssigen sich einzubilden, darbieten, so auch spiegelt sich
am Charakter der Urbewohner derselben das Bild innerer Zer¬
rissenheit und Verworrenheit ab." — So schwierig es da¬
nach erscheint, aus den mannigfaltigen, lokal ausgeprägten
Meiuungen und Vorstellungen der australischen Völker etwas
Allgemeines zu abstrahiren: so ergeben sich doch bei der Ver¬
gleichung einige gemeinsame Grundansichten, welche all qn-
*) Allgemeine Geschichte der Religionsformen der heidnischen Völ¬
ker I. S. 302. v