Persien 
an 
Königs gehören die Golami-chah oder Golam-chahi, Sklaven 
des Königs, Reiter, und 4 Regimenter Kechikdji (Kst/chketiö) 
zu Fuß, und zugleich Polizeidiener, jedes aus Z000 Mann 
bestehend, halb auf europäische Weise gebildet, und durch 
einen Scr-Kechikdji angeführt. — Die Gewalt des Königs 
Ist unbeschränkt. — Die G ro ß w ü r d e n des Reichs sind : 
der Itirnad - cddaulah oder Itimaded-dewlet (d. i. Stühe 
des Reichs), dessen Würde der eines Großwessir bei den 
Türken entspricht; der Ammrr - Eddaulah ( Emined - dewlet 
d. i. Aufseher des Reichs), Großschahmeister, der die innern 
Angelegenheiten, als die Einnahme der Steuern re. hat; 
Nisamed - dewlet (d. L. Ordnung des Reichs), der Minister 
des Innern; Mirsai -Bussuru (d. i. Großfürst), Obersthof¬ 
meister; der Naca-nevis oder Staatsschreiber; der Mir-ab 
oder Wafferfürst, der über die genaue Verkeilung des Wassers 
im trocknen Persien wacht; die Banlerbey oder Statthalter 
der Provinzen , auch Arkan - eddaulah , Säulen des Reichs, 
genannt. — Keine Würde und Stelle ist erblich. Doch 
gibt es 2 Titel, welche die Geburt oder den Stand dev. Per¬ 
son, die sie tragen, anzeigt , nämlich : 1) Mirza, zusammen¬ 
gezogen aus Emirzadeh, Sohn des Emir oder Fürsten, den 
Gerichtspersonen, Doctoren und der Sohn des Königs er¬ 
halten-, und dessen Stellung vor oder hinter dem Namen 
ihm Werth gibt; nur der Sohn des Königs kann ihn nach 
seinem Namen sehen. 2) Kan, sonst die Statthalter der 
Provinzen; tatarischen Ursprungs. — Das Reich ist in 
Beylerbeyliks getheilt, *und diese in Balaks, deren Vorge¬ 
setzte den Titel Kan, Zabit oder Hakim, nach der Art ihrer 
Verwaltung führen. .Jede Stadt hat außer ihrem Statthalter 
noch einen Kelonter oder Stadtmeister. — Das Eigen¬ 
thum besteht in Persien in der Lauge der Nutznießung, deren 
Recht sich durch Pachtung in gewissen Zeiträumen unö durch 
Abtragung gewisser Steuern erneuet.— Die Abgaben 
der Unterthanen heißen ÄKalieh, Grundzinsen in Geld 
und Sachlieferungen, die auf die Ländereien und Städte 
fallen; Sadir, willkürlich und unbestimmt; Peisch-Kisch, 
Geschenke, welche dem König von den Statthaltern zum 
Newrouz oder Neujahrsfeste gemacht, und auch dem Volke 
aufgelegt werden. — Die Armee soll nach Gardane 60,000 
M. Infanterie und 120,000 M. Kavallerie enthalten; die 
Artillerie ist unbeträchtlich, obgleich Kauonengießereien im 
Laüde sind. Außer der beträchtlichen Leibgarde ist im Frie¬ 
den keine stehende Armee; im Kriege führen die Chane und 
Sultane oder Statthalter der Provinzen ein Heer herb«.
	        
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