Persien
an
Königs gehören die Golami-chah oder Golam-chahi, Sklaven
des Königs, Reiter, und 4 Regimenter Kechikdji (Kst/chketiö)
zu Fuß, und zugleich Polizeidiener, jedes aus Z000 Mann
bestehend, halb auf europäische Weise gebildet, und durch
einen Scr-Kechikdji angeführt. — Die Gewalt des Königs
Ist unbeschränkt. — Die G ro ß w ü r d e n des Reichs sind :
der Itirnad - cddaulah oder Itimaded-dewlet (d. i. Stühe
des Reichs), dessen Würde der eines Großwessir bei den
Türken entspricht; der Ammrr - Eddaulah ( Emined - dewlet
d. i. Aufseher des Reichs), Großschahmeister, der die innern
Angelegenheiten, als die Einnahme der Steuern re. hat;
Nisamed - dewlet (d. L. Ordnung des Reichs), der Minister
des Innern; Mirsai -Bussuru (d. i. Großfürst), Obersthof¬
meister; der Naca-nevis oder Staatsschreiber; der Mir-ab
oder Wafferfürst, der über die genaue Verkeilung des Wassers
im trocknen Persien wacht; die Banlerbey oder Statthalter
der Provinzen , auch Arkan - eddaulah , Säulen des Reichs,
genannt. — Keine Würde und Stelle ist erblich. Doch
gibt es 2 Titel, welche die Geburt oder den Stand dev. Per¬
son, die sie tragen, anzeigt , nämlich : 1) Mirza, zusammen¬
gezogen aus Emirzadeh, Sohn des Emir oder Fürsten, den
Gerichtspersonen, Doctoren und der Sohn des Königs er¬
halten-, und dessen Stellung vor oder hinter dem Namen
ihm Werth gibt; nur der Sohn des Königs kann ihn nach
seinem Namen sehen. 2) Kan, sonst die Statthalter der
Provinzen; tatarischen Ursprungs. — Das Reich ist in
Beylerbeyliks getheilt, *und diese in Balaks, deren Vorge¬
setzte den Titel Kan, Zabit oder Hakim, nach der Art ihrer
Verwaltung führen. .Jede Stadt hat außer ihrem Statthalter
noch einen Kelonter oder Stadtmeister. — Das Eigen¬
thum besteht in Persien in der Lauge der Nutznießung, deren
Recht sich durch Pachtung in gewissen Zeiträumen unö durch
Abtragung gewisser Steuern erneuet.— Die Abgaben
der Unterthanen heißen ÄKalieh, Grundzinsen in Geld
und Sachlieferungen, die auf die Ländereien und Städte
fallen; Sadir, willkürlich und unbestimmt; Peisch-Kisch,
Geschenke, welche dem König von den Statthaltern zum
Newrouz oder Neujahrsfeste gemacht, und auch dem Volke
aufgelegt werden. — Die Armee soll nach Gardane 60,000
M. Infanterie und 120,000 M. Kavallerie enthalten; die
Artillerie ist unbeträchtlich, obgleich Kauonengießereien im
Laüde sind. Außer der beträchtlichen Leibgarde ist im Frie¬
den keine stehende Armee; im Kriege führen die Chane und
Sultane oder Statthalter der Provinzen ein Heer herb«.