IV. Abschnitt.
D i e Provinz Fulda.
§. 1.
Die Provinz Fulda ist 41 Geviert-Meilen groß,
bestehet aus dem Großherzogthume Fulda, aus dem Für-
ftenthume Hersfeld mit dem niederhessischen Amte Frie¬
dewald und aus der Herrschaft Schmalkalden. Sie hat
ein Obergericht, eine Provinzial-Regierung und eine
Finanzkammer in Fulda, vier Verwaltungskreise, Fulda,
Hünfeld, Hersfeld und Schmalkalden, drei Land¬
gerichte und sieben Justizämter, welche zusammen 4
Städte, 9 Flecken, 298 Dörfer, 92 Höfe mit 16,405
Wohnhäusern und 112,748 Einwohner zählen; mithin
auf jede Geviert-Meile etwa 2750 Seelen zu rech¬
nen sind.
§. 2.
Das Großherzogthum Fulda ist gegen Tausch
in dem Jahre 1816 an Kurhcssen gekommen, enthalt
25-1- Geviert-Meilen Flächenraum und 66 Stunden im
Umfange. Es liegt südöstlich in dem Kurfürstenthume
und gränzt gegen Morgen an das Fürstenthum Sach¬
sen-Eisenach und an das Königreich Bayern; gegen
Mittag an das Fürstenthum Hanau; gegen Abend an
das Großherzogthum Hessen-Darmstadt; gegen Mitter¬
nacht an. das Fürstenthum Hersfeld und an die Land¬
grafschaft Niederhessen. Das Großherzogthum Fulda be¬
stehet mit dem, zwischen den Fürstenthümern Hanau und
Isenburg gelegenen und zu der Provinz Hanau gehö¬
renden Amte Salmünster aus 4 Städten, 1 Flecken