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Schutzes nach dem Evangelium Christi zu einem Leben nach der Q
Regel (Benedikts v. Nurs^) mit Euch vereinigt hat. ... 3ch ~
entsage allen meinen eigenen Willensentschließungen,
damit Gottes Wille allein in mir geschehe, und allem, was
ich besitze, wie es die Überlieferung des Evangeliums und die
Regel vorschreibt. Ich gelobe, von diesem Tage an nichts mehr
an irdischer Habe besitzen zu wollen, außer was ich an Speise
und Kleidern von dem Vater des Klosters (dem Abte) erhalte.
Auch verspreche ich Euch Gehorsam, soweit meine Kräfte reichen
und der Herr mir hilft. ... ‘ '
Baluz. Form. XXXIII. Baluz. Capit. II, p. 397 seq.
24*. Äbte und Äbtissinnen . . . sollen mit der höchsten
Achtung und Sorgfalt ihren Untergebenen vorstehen, nicht mit
gewalttätiger Herrschest und Tyrannei ihre Untergebenen bedrücken,
sondern mit Liebe . . . und Güte und dem Vorbilde guter Werke
die ihnen anvertraute Herde hüten. C. 802. 11. 92.
24b. Äbte sollen nicht Mönche wegen irgend einer Vergehung ^
blenden oder verstümmeln lassen. ... C. 794. 18- 73.
25. Von den Knechten und (unfreien) Mägden sollen nicht
zu viele (zu Mönchen) geschoren und (zu Nonnen) eingekleidet
werden..., daß die Hofgüter nicht entvölkert werden. C. 805.11.132.
26. Mönche, die im Kloster zu Pröpsten, Dekanen, Pförtnern,
Kellermeistern bestellt werden, sollen sich kein Eigentum anmaßen
oder sammeln. ... C. 799. 9. 80.
27 \ (Bischof Chrodegang von Metz, f 765 oder 766.) (£rßJnonirer-
vereinigte die Geistlichen und ließ sie wie in einem
Mönchsvereine innerhalb der Schranken der Klausur
l e b e n und gab ihnen eine Regel, wie sie in der Kirche dienen sollten....
Pauli Gest. episcop. Mettens. SS. II, p. 268.
27b. Die Kanoniker sollen vollständig das kanonische Leben
beobachten. Sie sollen im Hause des Bischofs oder auch in
einem Kloster mit allem Fleiße nach kanonischer Zucht gelenkt
werden. Ihnen soll nicht gestattet sein, draußen umher»
zustreichen, sondern sie sollen unter vollständiger Über¬
wachung leben. ... C. 802. 22. 94.
28. (748. Bonifatius an Erzbischof Eudberht von Canterbury.) I^llungdcr
Wir haben auf unserer synodalen Zusammenkunft beschlossen und P°vste.|um