Full text: Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes (Bd. 1, Abt. 2)

— 297 — 
Schutzes nach dem Evangelium Christi zu einem Leben nach der Q 
Regel (Benedikts v. Nurs^) mit Euch vereinigt hat. ... 3ch ~ 
entsage allen meinen eigenen Willensentschließungen, 
damit Gottes Wille allein in mir geschehe, und allem, was 
ich besitze, wie es die Überlieferung des Evangeliums und die 
Regel vorschreibt. Ich gelobe, von diesem Tage an nichts mehr 
an irdischer Habe besitzen zu wollen, außer was ich an Speise 
und Kleidern von dem Vater des Klosters (dem Abte) erhalte. 
Auch verspreche ich Euch Gehorsam, soweit meine Kräfte reichen 
und der Herr mir hilft. ... ‘ ' 
Baluz. Form. XXXIII. Baluz. Capit. II, p. 397 seq. 
24*. Äbte und Äbtissinnen . . . sollen mit der höchsten 
Achtung und Sorgfalt ihren Untergebenen vorstehen, nicht mit 
gewalttätiger Herrschest und Tyrannei ihre Untergebenen bedrücken, 
sondern mit Liebe . . . und Güte und dem Vorbilde guter Werke 
die ihnen anvertraute Herde hüten. C. 802. 11. 92. 
24b. Äbte sollen nicht Mönche wegen irgend einer Vergehung ^ 
blenden oder verstümmeln lassen. ... C. 794. 18- 73. 
25. Von den Knechten und (unfreien) Mägden sollen nicht 
zu viele (zu Mönchen) geschoren und (zu Nonnen) eingekleidet 
werden..., daß die Hofgüter nicht entvölkert werden. C. 805.11.132. 
26. Mönche, die im Kloster zu Pröpsten, Dekanen, Pförtnern, 
Kellermeistern bestellt werden, sollen sich kein Eigentum anmaßen 
oder sammeln. ... C. 799. 9. 80. 
27 \ (Bischof Chrodegang von Metz, f 765 oder 766.) (£rßJnonirer- 
vereinigte die Geistlichen und ließ sie wie in einem 
Mönchsvereine innerhalb der Schranken der Klausur 
l e b e n und gab ihnen eine Regel, wie sie in der Kirche dienen sollten.... 
Pauli Gest. episcop. Mettens. SS. II, p. 268. 
27b. Die Kanoniker sollen vollständig das kanonische Leben 
beobachten. Sie sollen im Hause des Bischofs oder auch in 
einem Kloster mit allem Fleiße nach kanonischer Zucht gelenkt 
werden. Ihnen soll nicht gestattet sein, draußen umher» 
zustreichen, sondern sie sollen unter vollständiger Über¬ 
wachung leben. ... C. 802. 22. 94. 
28. (748. Bonifatius an Erzbischof Eudberht von Canterbury.) I^llungdcr 
Wir haben auf unserer synodalen Zusammenkunft beschlossen und P°vste.|um
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.