Full text: Staats- und Bürgerkunde

369 
Die Belehrung des Vorsitzenden darf von keiner Seite einer 
Erörterung unterzogen werden." 
tz 301. ,,Die Fragen werden vom Vorsitzenden unterzeichnet 
und den Geschworenen übergeben. Die Geschworenen ziehen sich 
in das Beratungszimmer zurück. Der Angeklagte wird aus dem 
Sitzungszimmer geführt." 
8 303. „Zwischen den im Beratungszimmer versammelten 
Geschworenen und anderen Personen darf keinerlei Verkehr statt¬ 
finden. 
Der Vorsitzende sorgt dafür, datz ohne seine Erlaubnis kein 
Geschworener das Beratunaszimmer verlasse und keine dritte Per¬ 
son in dasselbe eintrete." 
8 304. „Die Geschworenen wählen ihren Obmann mittels 
schriftlicher Abstimmung nach Mehrheit der Stimmen. Bei 
Stimmengleichheit entscheidet das höhere Lebensalter. 
Der Obmann leitet die Beratung und Abstimmung." 
8 30b. „Die Geschworenen haben die ihnen vorgelegten Fragen 
mit Ja oder Nein zu beantworten. 
Sie sind berechtigt, eine Frage teilweise zu bejahen und teil¬ 
weise zu verneinen." 
8 307. „Der Spruch ist von dem Obmann neben den Fragen 
niederzuschreiben und von ihm zu unterschreiben." 
8 308. „Der Spruch ist im Sitzungszimmer von dem Obmann 
kundzugeben. Der Obmann spricht die Worte: 
,Auf Ehre und Gewissen bezeuge ich als den Spruch der Ge¬ 
schworenen' und verliest die gestellten Fragen mit den darauf ab¬ 
gegebenen Antworten. 
Der verlesene Spruch ist von dem Vorsitzenden und dem Ee- 
richtsschreiber zu unterzeichnen." 
8 313. „Der Spruch der Geschworenen wird dem Angeklagten, 
nachdem er in das Sitzungszimmer wieder eingetreten ist, durch 
Verlesung verkündet." 
8 314. „Ist der Angeklagte von den Geschworenen für nicht¬ 
schuldig erklärt worden, so spricht das Gericht ihn frei. 
Andernfalls müssen, bevor das Urteil erlassen wird, die 
Staatsanwaltschaft und der Angeklagte mit ihren Ausführungen 
und Anträgen gehört werden." 
8 315. „Die Verkündung des Urteils erfolgt am Schlüsse der 
Verhandlung." 
138. Wie ein Zivilprozeß geführt wird. 
Huckebein besitzt am Kaiser-Wilhelm-Platz ein Haus, von dem 
er, da es für ihn allein zu groß ist, mehrere Etagen vermietet hat. 
Einer seiner Mieter, Herr Müder, hatte ihm nun erklärt, er wolle 
nicht länger wohnen bleiben. Er werde, obwohl er die Wohnung 
noch auf mehrere Jahre gemietet habe, sofort ausziehen, da sich 
Bodesohn, Staats- und Bürgerkunde. 24
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.