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Die Belehrung des Vorsitzenden darf von keiner Seite einer
Erörterung unterzogen werden."
tz 301. ,,Die Fragen werden vom Vorsitzenden unterzeichnet
und den Geschworenen übergeben. Die Geschworenen ziehen sich
in das Beratungszimmer zurück. Der Angeklagte wird aus dem
Sitzungszimmer geführt."
8 303. „Zwischen den im Beratungszimmer versammelten
Geschworenen und anderen Personen darf keinerlei Verkehr statt¬
finden.
Der Vorsitzende sorgt dafür, datz ohne seine Erlaubnis kein
Geschworener das Beratunaszimmer verlasse und keine dritte Per¬
son in dasselbe eintrete."
8 304. „Die Geschworenen wählen ihren Obmann mittels
schriftlicher Abstimmung nach Mehrheit der Stimmen. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das höhere Lebensalter.
Der Obmann leitet die Beratung und Abstimmung."
8 30b. „Die Geschworenen haben die ihnen vorgelegten Fragen
mit Ja oder Nein zu beantworten.
Sie sind berechtigt, eine Frage teilweise zu bejahen und teil¬
weise zu verneinen."
8 307. „Der Spruch ist von dem Obmann neben den Fragen
niederzuschreiben und von ihm zu unterschreiben."
8 308. „Der Spruch ist im Sitzungszimmer von dem Obmann
kundzugeben. Der Obmann spricht die Worte:
,Auf Ehre und Gewissen bezeuge ich als den Spruch der Ge¬
schworenen' und verliest die gestellten Fragen mit den darauf ab¬
gegebenen Antworten.
Der verlesene Spruch ist von dem Vorsitzenden und dem Ee-
richtsschreiber zu unterzeichnen."
8 313. „Der Spruch der Geschworenen wird dem Angeklagten,
nachdem er in das Sitzungszimmer wieder eingetreten ist, durch
Verlesung verkündet."
8 314. „Ist der Angeklagte von den Geschworenen für nicht¬
schuldig erklärt worden, so spricht das Gericht ihn frei.
Andernfalls müssen, bevor das Urteil erlassen wird, die
Staatsanwaltschaft und der Angeklagte mit ihren Ausführungen
und Anträgen gehört werden."
8 315. „Die Verkündung des Urteils erfolgt am Schlüsse der
Verhandlung."
138. Wie ein Zivilprozeß geführt wird.
Huckebein besitzt am Kaiser-Wilhelm-Platz ein Haus, von dem
er, da es für ihn allein zu groß ist, mehrere Etagen vermietet hat.
Einer seiner Mieter, Herr Müder, hatte ihm nun erklärt, er wolle
nicht länger wohnen bleiben. Er werde, obwohl er die Wohnung
noch auf mehrere Jahre gemietet habe, sofort ausziehen, da sich
Bodesohn, Staats- und Bürgerkunde. 24