Full text: Erdkunde von Deutschland und seinen Nachbarländern

118 
sittsame Komödien und das Leben OEto's I. An der Weser 
liegt die lebhafte und betriebsame Stadt Holz minden. 
Das südliche Stück auf dem Unterharze umfaßt das Für¬ 
stenthum Blankenburg und das 1648 erworbene Stift Wal¬ 
kenried. Dieser Theil ist gebirgig, durch schöne Naturmerk¬ 
würdigkeiten interessant. So liegen bei dem Hüttenorte Rü¬ 
beland im Thale der Bode die zwei merkwürdigen Tropfstein¬ 
höhlen, die Baumann's nnd Bielshöhle. Don dem herr¬ 
lich gelegenen weithin blinkenden und schimmernden Schlosse 
Blankenburg hat man eine wundervolle Aussicht ins Gebirge, 
wie ins Flach- und Hügelland. Im dortigen Schloßparke 
trifft man eine lange Allee zahmer Kastanien an, deren 
Früchte in guten Jahre reif und schmackhaft werden. Am 
Fuße des Felsens liegt das freundliche Städtchen Blanken¬ 
burg, in dessen Nähe die sogenannte Teufelsmauer beginnt. 
Nahe bei Blankenburg auf einem Sandsteinfelsen sind auch 
die alten Ruinen des im 30 jährigen Kriege zerstörten, jetzt 
preußischen Schlosses Regen st ein oder Reinstein. 
Das Königreich Hannover. 
Die herrschende Linie daselbst hat mit Braunschweig glei¬ 
chen Stammherrn Ernst den Bekenner, dessen jüngerer Sohn 
Wilhelm war (S. 115). Sein Sohn Georg von Celle nahm 
den Titel von Hannover an und verlegte dorthin 1636 seine 
Residenz. Georgs jüngster Sohn Ernst August war mit 
Sophie, der Enkelin Zacob's l. von England und der Toch¬ 
ter des unglücklichen Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, der 
1620 am weißen Berge bei Prag (S. 55) geschlagen wurde, 
vermählt. Er erhielt dadurch Anwartschaft auf den englischen 
Thron. Zm Jahre 1692 entstand durch kaiserliche Gunst ein 
neues Kurfürstenthum Hannover und Ernst August erhielt die 
Kurwürde. Sein Sohn der Kurfürst Georg Ludwig be¬ 
stieg nun nach dem Tode der Königin Anna als Georg 1. 
1714 den Thron vou dem meerumgürteten England, und so¬ 
mit hatten die hannoverschen Kurlande mit England längere 
Zeit einen Herrn. Denn auch die Kurfürsten Georg II., 
111., IV. und Wilhelm IV. (f 1837) hatten den engli¬ 
schen Thron inne. Erst als 1837 in England, wo das salische 
Gesetz nicht gilt, Dictoria als Königin den Thron bestieg, 
trennte sich Hannover wieder von England. Da in Hannover 
die weibliche Erbfolge nicht gilt, so fiel daher dem Oheime der 
brittischen Königin, dem Herzoge von Cumberland, Ernst 
August, das seit 1815 sogenannte Königreich zu. Die Der- 
änderungen aber, welche Ernst August nach seinem Regierungs¬ 
antritte an der Landesverfassung vornahm, waren nicht geeig¬ 
net ihn im Anfange seines Regiments beliebt zu machen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.