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Leute ins Volkshaus zu wählen. Aber diese Gegner des allgemeinen
Wahlrechts konnten sich nicht über einen Gegenantrag verständigen
und so unterlagen sie.
Die Gesetzgebung sollte also geteilt sein zwischen dem Reichs¬
oberhaupt, dem Staatenhaus und dem Volkshaus. Wenn nun aber
die Reichsregierung sich weigerte, einen Beschluss, den die beiden
Häuser gefasst hatten, als Gesetz einzuführen — welche Bestimmung
sollte dann gelten ? sollte dem Reichsoberhaupt nur ein auf¬
schiebendes oder sollte ihm ein unbeschränktes Einspruchsrecht
zustehen? Man entschied sich für das erstere. Wenn in 3 un¬
mittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungsperioden beide Häuser
denselben Beschluss unverändert fassen würden, dann sollte dieser
Beschluss Gesetzeskraft erhalten, auch wenn die Reichsregierung bis
dahin nicht zugestimmt hätte.
So lag nach der neuen Verfassung die Macht in den Händen
des Volkes. Allerdings hatten die Fürsten einen Teil der Mitglieder
des Staatenhauses zu ernennen-, doch damit erlangten sie nur ge¬
ringen Einfluss auf die Gesetzgebung, weil die Gewählten, wenn sie
ihre Stimmen abgaben, völlig selbständig verfahren durften. An
der Reichsregierung hatten die einzelnen Fürsten gar keinen Anteil.
Für sie war in dem neuen Reiche ebenso wenig Raum, wie im alten
für eine gemeinsame Volksvertretung.
Am meisten Schwierigkeiten machten, nachdem die Verfassung
soweit fertiggestellt war, die ferneren Beratungen über das Reichs¬
oberhaupt. Dieselben Parteien, welche sich damals bekämpft hatten,
als es sich um die vorläufige Centralgewalt handelte, standen sich
auch jetzt gegenüber. Die äusserste Linke verlangte, dass man eine
Präsidentschaft einrichte und dass jeder volljährige Deutsche Anspruch
auf dieses Amt erheben dürfe. Die äusserste Rechte verlangte nur
eine zeitgemässe Umgestaltung des Bundestags. Dazwischen lag
eine bunte Reihe vermittelnder Vorschläge. Endlich wurde fest¬
gesetzt, dass die Würde des Reichsoberhauptes einem der regierenden
Fürsten erblich zu übertragen sei und dieser den Titel Kaiser der
Deutschen führen solle.
Ausgang.
Für die Wahl kamen von allen regierenden Fürsten nur zwei
in Frage; denn sie waren weitaus die mächtigsten, der König von
Preussen und der Kaiser von Österreich. Aber die National¬
versammlung wollte die ausserdeutschen Länder Österreichs nicht
in das neue deutsche Reich aufnehmen, da ein Völkergemisch
unmöglich einen gesunden Staat bilden könne. Entweder sollten
die nichtdeutschen Länder Österreichs mit seinen deutschen Ländern
hinfort nur in Personalunion verbunden sein und letztere allein dem
neuen Reiche beitreten — oder Österreich sollte als ein Ganzes
bestehen bleiben und sich vollständig vom deutschen Bundesstaate
ablösen. Die Verteidiger jener Ansicht nannten sich Grossdeutsche,
die andere Partei zog sich den Namen der Kleindeutschen zu.