Object: Für die Klassen III - I (Teil 3)

11. Maximilian I. 
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verkündet und ein Reichskammergericht in Frankfurt a. M. errichtet, 
das auch die Streitigkeiten der Großen schlichten sollte. Damit hörten 
die Fehden nicht sofort ans; aber ihre Urheber konnten jetzt bestraft 
werden. Die Richter des Reichskammergerichts richteten nach römischem 
Recht (S. 7), das allmählich das deutsche verdrängte. Es war in latei- 
nischer Sprache geschrieben, die nur die Gelehrten verstanden. An die 
Stelle des kurzen mündlichen Verfahrens trat das zeitraubende schrift- 
liche. Kläger und Beklagte mußten sich durch Rechtsanwälte vertreten 
lassen, die den Prozeß oft absichtlich in die Länge zogen. Damit verlor 
das Volk seinen Anteil an der Rechtspflege, den es erst im 19. Jahr¬ 
hundert zurückerhalten hat. 
Um das Reichskammergericht unterhalten zu können, führte man 
eine Reichssteuer ein, den gemeinen Pfennig. Um diesen aber er- 
heben und die Urteile des Reichskammergerichts vollstrecken zu können, 
teilte man Deutschland in zehn Kreise. Ein Kreishanptmann sollte in 
jedem Kreise die Friedensstörer zur Ruhe bringen. Auch wurde be- 
schlössen, aber vom Kaiser nicht ausgeführt, daß alljährlich der Reichs- 
tag berufen werden sollte. Er war allmählich an die Stelle der früheren 
Maifelder getreten und bestand aus drei Reichsständen, die jeder für sich 
berieten und beschlossen. Den ersten Stand bildeten die Kurfürsten, den 
zweiten die übrigen weltlichen und geistlichen Fürsten, Grafen und 
Herren, den dritten die Abgeordneten der Städte. Ein neues Gesetz 
(Reichstagsabschied) konnte nur dann zustande kommen, wenn alle drei 
Stände dasür stimmten und der Kaiser es unterschrieb. 
c) Die Post. Der einfache Mann aus dem Volke konnte in alter 
Zeit nicht schreiben,- er schrieb und erhielt keine Briefe. Kaufleute be- 
nutzten wohl „fahrende Leute": reisende Handwerker, Soldaten, Mönche, 
Lehrer und Schüler, Ärzte, Zauberer und andere Künstler, die damals 
zu Tausenden umherzogen. Aber solche Boten waren unsicher, oft un- 
redlich. Die Kaufleute mieteten daher oft eigene Boten. Äbte und 
Bischöfe sandten Mönche, die von Kloster zu Kloster, oft bis nach Rom 
zogen. Städte hielten sich besondere Ausreiter. Viele Hörige hatten 
auch die Pflicht, für ihre Landes- und Grundherren Botengänge zu ver- 
richten. Wichtige Mitteilungen wurden meistens gleichzeitig auf verfchie- 
denen Wegen abgesandt,- Wertsachen konnten nur unter sicherer Bedeckung 
verschickt werden. Die meisten Straßen waren schlecht und unsicher. 
Ein Weg, den man heute in einer Stunde zurücklegen kann, erforderte 
damals einen ganzen Tag. 
Kaiser Maximilian war auch Landesherr über Holland und Belgien. 
Sendungen von Wien nach den Niederlanden waren sehr beschwerlich 
und zeitraubend. Da erbot sich ein Herr von Thnrn und Taxis,
	        
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